Für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Zu solchen Nutzungen zählen unter anderem auch das Aufstellen von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien.
Für Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien gelten die Vorgaben des Konzeptes zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum vom 28. September 2023 (siehe Rechtsgrundlage), welches die Vergabe von Standplätzen auf Depotcontainerstandorten vorsieht.
Derzeit gibt es 37 Depotcontainerstandplätze, an denen die Aufstellung von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien für gewerbliche und caritative Sammler möglich ist. Die genauen Standorte sind der Standortliste zu entnehmen. Für nicht vergebene Standorte können jederzeit Anträge auf eine Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Die Sondernutzungserlaubnis für einen Standort wird jeweils für drei Jahre erteilt. Wann die Frist für den jeweiligen Standort abläuft, ergibt sich ebenfalls aus der Standortliste.
Rechtsgrundlage
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - der Stadt Bochum
- Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum
- Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum vom 28. September 2023