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Dienstleistungen und Infos

Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung von Altkleidercontainern

Sie möchten einen Sammelcontainer für Altkleider und -textilien aufstellen.

Dienstleistungen und Infos

Für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Zu solchen Nutzungen zählen unter anderem auch das Aufstellen von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien.

Für Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien gelten die Vorgaben des Konzeptes zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum vom 28. September 2023 (siehe Rechtsgrundlage), welches die Vergabe von Standplätzen auf Depotcontainerstandorten vorsieht.

Derzeit gibt es 37 Depotcontainerstandplätze, an denen die Aufstellung von Sammelcontainern für Altkleider und -textilien für gewerbliche und caritative Sammler möglich ist. Die genauen Standorte sind der Standortliste zu entnehmen. Für nicht vergebene Standorte können jederzeit Anträge auf eine Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Die Sondernutzungserlaubnis für einen Standort wird jeweils für drei Jahre erteilt. Wann die Frist für den jeweiligen Standort abläuft, ergibt sich ebenfalls aus der Standortliste.

Rechtsgrundlage

  • Standortliste
    zum Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum

Antragsverfahren

Der Antrag auf einen der vorgegebenen Depotcontainerstellplätze (Standortliste) kann formlos schriftlich oder elektronisch als pdf-Dokument beim Tiefbauamt der Stadt Bochum eingereicht werden.

Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens oder der gemeinnützigen Organisation einschließlich Benennung einer Kontaktperson mit Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse
  • genaue Bezeichnung des jeweiligen Standortes
  • Angaben zum Erscheinungsbild der Container sowie Bemaßung

Die Anträge werden nach dem Prioritätsprinzip entschieden, das heißt die Standorte werden nach dem zeitlichen Eingang des Antrages geprüft und vergeben.

Anträge auf dem Postweg können an folgende Adresse gesendet werden:

Stadt Bochum
Tiefbauamt / Verwaltungsabteilung 66 1
44777 Bochum

Die elektronische Antragstellung kann unter der E-Mail-Adresse Altkleidercontainer@bochum.de erfolgen.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung von Sondernutzungserlaubnissen beträgt zwischen 5,50 Euro und 2.811,60 Euro (Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum).

Zusätzlich fällt noch eine Sondernutzungsgebühr an. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - der Stadt Bochum in der jeweils geltenden Fassung. Die Gebühr können Sie per Überweisung auf das Konto der Stadt Bochum bezahlen.

Der Antrag auf einen der vorgegebenen Depotcontainerstellplätze kann formlos schriftlich oder elektronisch als pdf-Dokument beim Tiefbauamt der Stadt Bochum eingereicht werden.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachgebietsleiterin
Tiefbauamt

Frau Drosdowski

E-Mail Adresse
Altkleidercontainer@bochum.de