Sie benötigen eine Genehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und / oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 46 Absatz 1 Nummer 2 StVO.
Schwertransporte nach § 46 StVO - Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge
Dienstleistungen und Infos
Der Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz oder Abgangsort muss in Bochum liegen.
Ein Beratungsgespräch ist erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage.
- Antrag auf Großraum- und Schwertransport
- Fahrzeugschein
- Personalausweis / Pass
- Anschrift des Firmensitzes
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) u.a. 263.1 ff. werden Gebühren je nach Dauer, Transportzeitraum und Länge der Fahrtstrecke zwischen 40,00 und 1.300,00 Euro erhoben.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Schwertransporte/Verkehrsregelungen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8309 Callcenter
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Sachbearbeiter
Tiefbauamt
Tiefbauamt
Herr Cottmann
- Telefonnummer
- 0234 910-8338
- Faxnummer
- 0234 910-8390
- E-Mail Adresse
- schwertransporte@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt
Tiefbauamt
Frau Gerriets
- Telefonnummer
- 0234 910-8233
- Faxnummer
- 0234 910-8390
- E-Mail Adresse
- schwertransporte@bochum.de