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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F031&formtecid=3&areashortname=Amt11

Haltverbote

Sie möchten für einen befristeten Zeitraum (zum Beispiel für einen Umzug) eine Haltverbotszone einrichten lassen.

Dienstleistungen und Infos

Für die Einrichtung einer Haltverbotszone benötigen Sie eine Genehmigung. Die Einrichtung einer Haltverbotszone kann beantragt werden, wenn zum Beispiel in viel beparkten Straßen Platz für einen Umzug oder Möbeltransporter geschaffen werden soll.

Der Antrag auf Genehmigung sollte mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin eingereicht werden.

Die Haltverbots-Schilder sind durch eine vom Antragsteller beauftragte Verkehrsfachfirma aufzustellen. Die dadurch anfallenden Kosten sind nicht Bestandteil der Genehmigungsgebühr und vom Antragsteller zusätzlich zu zahlen.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Bitte reichen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung einer Haltverbotszone mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin ein.

Genehmigungsgebühren:

  • Ein Tag: 17,00 Euro
  • Zwei bis drei Tage: 22,00 Euro
  • Vier bis sieben Tage: 38,00 Euro
  • Acht Tage bis einen Monat: 55,00 Euro
  • jeder weitere angefangene Monat: 55,00 Euro
  • Nachträgliche Änderungen der Genehmigung (Zeitraum, Adresse, et cetera): 11,00 Euro

Die Gebühr ist per Überweisung auf das Konto der Stadt Bochum zu zahlen.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Verkehrsregelungen / Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Blick auf den Eingang des Technischen Rathauses

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Basa

Telefonnummer
0234 910-8215
Faxnummer
0234 910-8270
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Cannata

Telefonnummer
0234 910-8276
Faxnummer
0234 910-8392
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Krenz

Telefonnummer
0234 910-4673
Faxnummer
0234 910-8392
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Lensing

Telefonnummer
0234 910-8370
Faxnummer
0234 910-8270
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Milz

Telefonnummer
0234 910-4676
Faxnummer
0234 910-8392
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Possner

Telefonnummer
0234 910-8222
Faxnummer
0234 910-8210
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Schäfer

Telefonnummer
0234 910-8304
Faxnummer
0234 910-8210
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Sommer

Telefonnummer
0234 910-8305
Faxnummer
0234 910-8391
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Westheider

Telefonnummer
0234 910-8268
Faxnummer
0234 910-8392
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de