Die Unterhaltung umfasst naturnahe Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässerbett und seiner Ufer gemäß der Blauen Richtlinie des Landes NRW. Dazu gehören die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses durch die Räumung von Gewässerbett, Durchlässen und Rechen sowie der Erhalt und die Förderung der ökologischen Wasserqualität nebst des Habitats von Flora und Fauna.
Alle Bachläufe und Stillgewässer werden naturnah gepflegt und unterhalten.
- Aufstellung von Unterhaltungsplänen für Fließgewässer und offene Gräben
- Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen mittels ökologischer Gewässerunterhaltung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, zum Beispiel durch Einbringen von Totholz oder leitbildgerechtem Sohlsubstrat
- Entfernung oder Erneuerung von Durchlässen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit
- Anlage von Uferrandstreifen mit standortgerechter Bepflanzung