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Dienstleistungen und Infos

Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht

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Sie möchten sich als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer von der Verpflichtung und den Kosten befreien lassen, die durch den Anschluss Ihres Niederschlagwassers an den öffentlichen Kanal entstehen.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz gilt gesammeltes Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen als Abwasser. Prinzipiell besteht gemäß Landeswassergesetz NRW für Eigentümerinnen und Eigentümer daher auch die Pflicht, das Niederschlagswasser an den öffentlichen Kanal anzuschließen (so genannte „Abwasserüberlassungspflicht“)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber von dieser Pflicht und damit auch im nächsten Schritt von den Niederschlagswasser-Gebühren befreien lassen.

In aller Regel ist hierfür zunächst bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen (zum Beispiel bei Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in ein Gewässer). Die Seite der unteren Wasserbehörde mit allen Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter „Das könnte Sie auch interessieren“.

Gegebenenfalls kann die Erlaubnispflicht auch entfallen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Terrassenfläche frei in Richtung Gartenfläche entwässert. In einem solchen Fall müssen Sie ausschließlich einen Antrag auf Freistellung beim Tiefbauamt einreichen.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Den Antrag auf Freistellung können Sie schriftlich beim Tiefbauamt einreichen. Für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist das Umwelt- und Grünflächenamt (Untere Wasserbehörde) Ihr Kontakt.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Abteilung Entwässerung
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Kammann

Telefonnummer
0234 910-3632
Zimmer 1.4.170
E-Mail Adresse
SKammann@bochum.de