Sie möchten sich als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer von der Verpflichtung und den Kosten befreien lassen, die durch den Anschluss Ihres Niederschlagwassers an den öffentlichen Kanal entstehen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz gilt gesammeltes Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen als Abwasser. Prinzipiell besteht gemäß Landeswassergesetz NRW für Eigentümerinnen und Eigentümer daher auch die Pflicht, das Niederschlagswasser an den öffentlichen Kanal anzuschließen (so genannte „Abwasserüberlassungspflicht“)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber von dieser Pflicht und damit auch im nächsten Schritt von den Niederschlagswasser-Gebühren befreien lassen.
In aller Regel ist hierfür zunächst bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen (zum Beispiel bei Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung in ein Gewässer). Die Seite der unteren Wasserbehörde mit allen Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter „Das könnte Sie auch interessieren“.
Gegebenenfalls kann die Erlaubnispflicht auch entfallen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Terrassenfläche frei in Richtung Gartenfläche entwässert. In einem solchen Fall müssen Sie ausschließlich einen Antrag auf Freistellung beim Tiefbauamt einreichen.