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Dienstleistungen und Infos

Förderprogramme Regenwasser

Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es dazu?

Es handelt sich um ein Förderprogramm der Emschergenossenschaft.

Die Information richtet sich daher nur an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, welche sich im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befinden.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses in die Mischkanalisation oder zur Steigerung der Verdunstung durch:

  • Entsiegelung
  • Regenwasserversickerung
  • Einleitung von Regenwasser in Gewässer
  • Regenwassernutzung
  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser

Die maximale Förderhöhe finden Sie nachfolgend bei der jeweiligen Maßnahme:

Flächenentsiegelung und Anlage wasserdurchlässiger Flächen zur weiteren Nutzung, zum Beispiel als PKW-Stellplatz
Fördersatz: 70 Prozent, Maximaler Förderbetrag 35 Euro/m2

Flächenentsiegelung und Anlage wasserdurchlässiger Flächen, Gestaltung als artenreicher, insektenfreundlicher Vegetationsfläche
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2

Mulden- oder Mulden-Rigolen-Versickerung in Rasenmulde
Fördersatz:  70 Prozent, maximaler Förderbetrag: 35 Euro/m2

Mulden- oder Mulden-Rigolen-Versickerung in Mulde mit artenreicher, insektenfreundlicher Vegetation
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2

Rigolenversickerung
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2

Baumrigolen
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2

Bauteil Rigole zusätzlich je Baum
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 1200 Euro/m2

Regenwasserzuführung zum Gewässer, offene Ableitung in naturnah gestalteten Gräben
Fördersatz: 70 Prozent, maximaler Förderbetrag: 35 Euro/m2

Regenwasserzuführung zum Gewässer, verrohrte Ableitung in naturnah gestalteten Gräben
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2

Regenwassernutzung im Innenbereich (zum Beispiel WC, Kühlung)
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2

Regenwassernutzung zur Bewässerung (inklusive bodengebundener Fassadenbegrünung je Quadratmeter entwässerter Fläche) 
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2

Dach- und Fassadenbegrünung
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 50 Euro/m2

Wandgebundene Fassadenbegrünung (Quadratmeter entwässerte Fläche)
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 50 Euro/m2

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ihr Grundstück muss sich im Gebiet der Emschergenossenschaft befinden
  • Die abzukoppelnde Fläche muss grundsätzlich mindestens 500 m2 groß sein (in Einzelfällen sind Abweichungen möglich, bitte sprechen Sie uns hierzu an)
  • Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Fläche vor dem 1. Januar 1996 versiegelt und an die Mischkanalisation angeschlossen worden ist
  • Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn gilt bei einer Baumaßnahme die Beauftragung bzw. bei Eigenleistung die Durchführung der Arbeiten. Zugehörige Planungsleistungen einschließlich der Ausführungsplanung zählen nicht zum Maßnahmenbeginn. Bei reinen Planungsmaßnahmen gilt bereits die Beauftragung der Leistungen als Maßnahmenbeginn.
  • Bei Eigenleistungen ist der Arbeitseinsatz der Antragsteller nicht förderfähig
  • Geförderte Maßnahmen dürfen in Höhe der Förderung nicht auf Mieter, in welcher Form auch immer, umgelegt werden.
  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht rechtlich verpflichtend durchgeführt werden müssen (z. B. aufgrund von Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Bauleitplanung der Kommune oder zur Sicherstellung des Entwässerungskomforts).
  • Es darf keine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen stattfinden. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen für weitere Fördergegenstände ist jedoch möglich.
  • Dachbegrünungen müssen einen Mindestaufbau von 10 cm (Substrat- und Speicherschicht) und/oder einen maximalen Abflussbeiwert von ψ = 0,3 aufweisen.
  • Versickerungsanlagen werden nur gefördert, wenn die Anlage auf N=0,2 (statistisch 5-jährliches Regenereignis) bemessen ist

Überprüfung / Zweckbindungsfrist

Die Emschergenossenschaft behält sich vor, die Umsetzung der Maßnahmen stichprobenartig zu überprüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die entstehenden baulichen Anlagen über den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Die Zweckbindungsfrist beträgt
i) für Dach- und Fassadenbegrünungen: 10 Jahre
ii) für alle übrigen Maßnahmen: 20 Jahre. 

Antragsverfahren

Für weitere Infos zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte die Emschergenossenschaft über die Mailadresse hallo@klima-werk.de oder wenden sich an eine der unten genannten städtischen Ansprechpersonen

Welche Infos gibt es dazu?

Es handelt sich um ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Kommunen in gesamtstädtischer Zusammenarbeit Gestaltungsräume entwickeln, in denen dann forciert und gebündelt Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden. Bisher ist in Bochum ein Gestaltungsraum entstanden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Grundstück in einem Gestaltungsraum liegen. Im Geoportal Bochum können Sie bisher den Gestaltungsraum „Innenstadt Dibergbach“ einsehen: Karte im Geoportal

Förderfähig sind Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses in die Mischkanalisation oder zur Steigerung der Verdunstung durch:

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung mit mindestens 10 cm hoher Vegetationsschicht
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über eine Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
  • Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien für zielrelevante Maßnahmen

Zuwendungsempfänger*in
Zuwendungsempfänger*in ist die Emschergenossenschaft. Sie darf die Zuwendung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts weiterleiten.

Welche Kosten werden gefördert? 
Alle im Rahmen der Antragstellung beantragten Kosten, die zur Umsetzung einer Maßnahme notwendig sind, werden in einem „angemessen Rahmen“ gefördert. Werden Maßnahmen in Eigenarbeit umgesetzt, können nur die Materialkosten gefördert werden.

Höhe der Zuwendung:
Die Höhe der Zuwendung durch das Land beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Emschergenossenschaft stockt für ihr Verbandsgebiet die Förderung für Private auf bis zu 90 Prozent auf. Dabei sind Bagatellgrenzen bei der Förderhöhe zu berücksichtigen: für private Eigentümer*innen muss die Förderung mindestens 2.000 Euro betragen. Bei einer angestrebten 90%igen Förderung bedeutet das, dass die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 2.222 EUR betragen müssen. Bei einer 60%igen Förderung betragen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 3.333 EUR. 

Um die Fördergeldaufstockung der Emschergenossenschaft in Anspruch zu nehmen, muss das Grundstück im Einzugsgebiet des Flusses Emscher liegen. Im Geoportal Bochum können Sie das Einzugsgebiet der Emscher einsehen: Karte im Geoportal.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ihr Grundstück muss sich im Gebiet eines Gestaltungsraumes befinden.
  • Es können nur Maßnahmen auf Flächen gefördert werden, die vor dem 1. Januar 1996 an die Mischkanalisation angeschlossen waren und nun vom öffentlichen Kanalnetz abgekoppelt werden.
  • Geförderte Maßnahmen dürfen in Höhe der Zuwendung nicht auf Mieter, in welcher Form auch immer, umgelegt werden. Eine entsprechende Erklärung des Maßnahmenträgers oder des Begünstigten ist bei der Antragstellung vorzulegen.
  • Zuwendungen für Maßnahmen, deren Träger die Emschergenossenschaft ist, dürfen nur gewährt werden, wenn die Durchführung der Maßnahme durch den Verband verbandsrechtlich zulässig ist.
  • Bei Dachbegrünungen muss die Vegetationsschicht mindestens zehn Zentimeter betragen.
  • Dachbegrünungen im Rahmen von Neubauten und Neuerschließungen werden nur als Bestandteil eines Gestaltungsraums gefördert, zum Beispiel bei der Schließung einer versiegelten Baulücke zwischen Bestandsbauten, wenn die Maßnahmen nicht bereits im Rahmen eines innerstädtischen Planungsrechts, zum Beispiel Gründachsatzung einer Kommune, Bebauungsplan, vorgesehen sind oder waren.
  • Bei Fassadenbegrünungen ist der Nachweis zu erbringen, a) dass mindestens 50 Prozent des Niederschlags der angeschlossenen Flächen genutzt, direkt oder indirekt verdunstet, und aus der Kanalisation ferngehalten wird und b) dass die Nachspeisung aus Trinkwasser nur in längeren, das heißt länger als drei Wochen für den spezifischen Wasserbedarf für den Endzustand je nach Pflanzenart, mindestens jedoch drei Liter pro Quadratmeter und Tag aufsummiert über 21 Tage, Dürreperioden notwendig wird.
  • Bei der Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer ist die Ableitung der Niederschlagsabflüsse in offenen Rinnen, Gräben oder Wasserläufen einzuplanen. Ist dies aufgrund der Bebauungsstrukturen nicht möglich, kann die Ableitung ganz oder teilweise in geschlossenen Systemen erfolgen.
  • Bei der Intensivierung von Flächenbegrünungen und Baumpflanzungen ist eine Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser vorzusehen, um die Bewässerung mit Trinkwasser möglichst zu vermeiden.
  • Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn gilt bei einer Baumaßnahme der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei zugehörigen Planungsleistungen zählt die Beauftragung der Leistungsphase 7 als Maßnahmenbeginn. Bei Maßnahmen, die nur aus Planungen bestehen (zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen et cetera) ist die Beauftragung vor Zuwendungsbescheid nicht möglich; hier ist die Vergabe der Planungsleistungen der Maßnahmenbeginn.
  • Es darf keine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen stattfinden. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen für weitere Fördergegen-stände ist jedoch möglich.

Überprüfung / Zweckbindungsfrist
Die Emschergenossenschaft behält sich vor, die Umsetzung der Maßnahmen stichprobenartig zu überprüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die entstehenden baulichen Anlagen über den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. 

Die Zweckbindungsfrist beträgt:

  • für Baumaßnahmen, einschließlich Baumrigolen: 25 Jahre
  • für Maschinentechnik:15 Jahre
  • für Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik): 10 Jahre
  • für Fassadenbegrünung, einschließlich Bewässerungseinrichtung, Dachbegrünung, Flächenbegrünung und Baumpflanzungen: 10 Jahre

Antragsverfahren
Der/die Maßnahmenträger*in bzw. die Service-Organisation der Emschergenossen-schaft erstellt eine Projektbeschreibung unter Verwendung eines von der Service-Organisation zur Verfügung gestellten Formulars inkl. notwendiger, ergänzender Anlagen wie Plänen, Fotos, Kostenkalkulationen, etc. Notwendige Gestattungen und Nachweise für die Umsetzung einer Maßnahme müssen noch nicht mit der Antragstellung, aber spätestens mit dem 1. Mittelabruf vorliegen (und der BR vorgelegt werden). Die Emschergenossenschaft füllt ergänzend zu den Unterlagen des/der Maßnahmenträger*in das Antragsformular und einige ergänzende Unterlagen aus und reicht diese mit einem Prüfvermerk bei der Bewilligungsbehörde ein. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet diese unter Berücksichtigung der im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel. In der Regel erfolgt dies nach Eingang der Anträge. Die Zuwendungsempfängerin ist die Emschergenossenschaft. Sie erhält einen Zuwendungsbescheid und leitet die Mittel mit einer bilateralen Zuwendungs-vereinbarung (Zuwendungsvertrag) an die Maßnahmenträger*innen weiter. Der Zuwendungsantrag ist schriftlich bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist der Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH.
Für weitere Infos zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte die Emschergenossenschaft über die Mailadresse hallo@klima-werk.de oder wenden sich an eine der unten genannten städtischen Ansprechpersonen.

Bewilligungs- und Durchführungszeitraum
Die Maßnahme ist innerhalb von drei Jahren nach erfolgter Bewilligung durchzuführen und abzurechnen (Vorlage des Verwendungsnachweises). Können die Maßnahmen nicht rechtzeitig fertig gestellt oder in Betrieb genommen werden, kann der Bewilligungsbescheid nach Prüfung der dargelegten Gründe durch die Bewilligungsbehörde aufgehoben werden. Alle Änderungen bezogen auf den Zuwendungsvertrag müssen der Bewilligungsbehörde und der Emschergenossenschaft umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren 
Es dürfen angemessene Teilbeträge der Zuwendung angefordert werden. Die angeforderten Zuwendungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks verwendet werden.

Verwendungsnachweisverfahren
Die Emschergenossenschaft führt den Nachweis der verwendeten Mittel gegenüber der Bewilligungsbehörde. Deshalb hat die/der Zuwendungsempfänger*in der Emschergenossenschaft den Nachweis über geleistete Ausgaben und Leistungen vorzulegen.

Emschergenossenschaft:

hallo@klima-werk.de

Stadt Bochum:

Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Pacha

Abteilung Entwässerung

Telefonnummer
0234 910-4139
Faxnummer
0234 910-2823
E-Mail Adresse
TPacha@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Reinhardt

Telefonnummer
0234 910-3776
Zimmer 1.7.150
E-Mail Adresse
JReinhardt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Schulte-Wermlinghoff

Telefonnummer
0234 910-3973
Zimmer 1.7.170
E-Mail Adresse
Schulte-Wermlinghoff@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Steinert

Telefonnummer
0234 910-2302
Zimmer 1.4.110
E-Mail Adresse
TSteinert@bochum.de

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Abteilung Entwässerung
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.