Welche Infos gibt es dazu?
Es handelt sich um ein Förderprogramm der Emschergenossenschaft.
Die Information richtet sich daher nur an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, welche sich im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befinden.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses in die Mischkanalisation oder zur Steigerung der Verdunstung durch:
- Entsiegelung
- Regenwasserversickerung
- Einleitung von Regenwasser in Gewässer
- Regenwassernutzung
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser
Die maximale Förderhöhe finden Sie nachfolgend bei der jeweiligen Maßnahme:
Flächenentsiegelung und Anlage wasserdurchlässiger Flächen zur weiteren Nutzung, zum Beispiel als PKW-Stellplatz
Fördersatz: 70 Prozent, Maximaler Förderbetrag 35 Euro/m2
Flächenentsiegelung und Anlage wasserdurchlässiger Flächen, Gestaltung als artenreicher, insektenfreundlicher Vegetationsfläche
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2
Mulden- oder Mulden-Rigolen-Versickerung in Rasenmulde
Fördersatz: 70 Prozent, maximaler Förderbetrag: 35 Euro/m2
Mulden- oder Mulden-Rigolen-Versickerung in Mulde mit artenreicher, insektenfreundlicher Vegetation
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2
Rigolenversickerung
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2
Baumrigolen
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2
Bauteil Rigole zusätzlich je Baum
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 1200 Euro/m2
Regenwasserzuführung zum Gewässer, offene Ableitung in naturnah gestalteten Gräben
Fördersatz: 70 Prozent, maximaler Förderbetrag: 35 Euro/m2
Regenwasserzuführung zum Gewässer, verrohrte Ableitung in naturnah gestalteten Gräben
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2
Regenwassernutzung im Innenbereich (zum Beispiel WC, Kühlung)
Fördersatz: 60 Prozent, maximaler Förderbetrag: 30 Euro/m2
Regenwassernutzung zur Bewässerung (inklusive bodengebundener Fassadenbegrünung je Quadratmeter entwässerter Fläche)
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 40 Euro/m2
Dach- und Fassadenbegrünung
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 50 Euro/m2
Wandgebundene Fassadenbegrünung (Quadratmeter entwässerte Fläche)
Fördersatz: 80 Prozent, maximaler Förderbetrag: 50 Euro/m2
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ihr Grundstück muss sich im Gebiet der Emschergenossenschaft befinden
- Die abzukoppelnde Fläche muss grundsätzlich mindestens 500 m2 groß sein (in Einzelfällen sind Abweichungen möglich, bitte sprechen Sie uns hierzu an)
- Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Fläche vor dem 1. Januar 1996 versiegelt und an die Mischkanalisation angeschlossen worden ist
- Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn gilt bei einer Baumaßnahme die Beauftragung bzw. bei Eigenleistung die Durchführung der Arbeiten. Zugehörige Planungsleistungen einschließlich der Ausführungsplanung zählen nicht zum Maßnahmenbeginn. Bei reinen Planungsmaßnahmen gilt bereits die Beauftragung der Leistungen als Maßnahmenbeginn.
- Bei Eigenleistungen ist der Arbeitseinsatz der Antragsteller nicht förderfähig
- Geförderte Maßnahmen dürfen in Höhe der Förderung nicht auf Mieter, in welcher Form auch immer, umgelegt werden.
- Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht rechtlich verpflichtend durchgeführt werden müssen (z. B. aufgrund von Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Bauleitplanung der Kommune oder zur Sicherstellung des Entwässerungskomforts).
- Es darf keine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen stattfinden. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen für weitere Fördergegenstände ist jedoch möglich.
- Dachbegrünungen müssen einen Mindestaufbau von 10 cm (Substrat- und Speicherschicht) und/oder einen maximalen Abflussbeiwert von ψ = 0,3 aufweisen.
- Versickerungsanlagen werden nur gefördert, wenn die Anlage auf N=0,2 (statistisch 5-jährliches Regenereignis) bemessen ist
Überprüfung / Zweckbindungsfrist
Die Emschergenossenschaft behält sich vor, die Umsetzung der Maßnahmen stichprobenartig zu überprüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die entstehenden baulichen Anlagen über den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Die Zweckbindungsfrist beträgt
i) für Dach- und Fassadenbegrünungen: 10 Jahre
ii) für alle übrigen Maßnahmen: 20 Jahre.
Antragsverfahren
Für weitere Infos zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte die Emschergenossenschaft über die Mailadresse hallo@klima-werk.de oder wenden sich an eine der unten genannten städtischen Ansprechpersonen