Welche Infos gibt es dazu?
Die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung der haustechnischen Abwasseranlagen und des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage bedürfen jeweils einer Zustimmung der Stadt (Entwässerungsgenehmigung und Anschlussgenehmigung).
Der Antrag zur Entwässerungsgenehmigung (Entwässerungsantrag) ist bei baurechtlichen Vorhaben zusammen mit dem Bauantrag einzureichen.
Der Antrag auf Anschlussgenehmigung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme einzureichen.
Im Rahmen der Prüfung des Entwässerungsantrags und des Antrags auf Kanalanschluss prüfen unsere Mitarbeiter, ob die Planung Ihrer Anlage den entsprechenden rechtlichen und technischen Vorschriften entspricht. Dies bietet Bauherrinnen und Bauherren ein größtmögliches Maß an Sicherheit bei der Planung.
Die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem die Stadt den Anschluss abgenommen hat. Bei der Abnahme muss die Anlage sichtbar und gut zugänglich (in der Regel an der offenen Baugrube) sein.