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Dienstleistungen und Infos

Entwässerungsantrag und Kanalanschluss

Informationen zur Herstellung, Erneuerung oder Veränderung von haustechnischen Abwasseranlagen und des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es dazu?

Die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung der haustechnischen Abwasseranlagen und des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage bedürfen jeweils einer Zustimmung der Stadt (Entwässerungsgenehmigung und Anschlussgenehmigung).

Der Antrag zur Entwässerungsgenehmigung (Entwässerungsantrag) ist bei baurechtlichen Vorhaben zusammen mit dem Bauantrag einzureichen.

Der Antrag auf Anschlussgenehmigung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme einzureichen.

Im Rahmen der Prüfung des Entwässerungsantrags und des Antrags auf Kanalanschluss prüfen unsere Mitarbeiter, ob die Planung Ihrer Anlage den entsprechenden rechtlichen und technischen Vorschriften entspricht. Dies bietet Bauherrinnen und Bauherren ein größtmögliches Maß an Sicherheit bei der Planung.  

Die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem die Stadt den Anschluss abgenommen hat. Bei der Abnahme muss die Anlage sichtbar und gut zugänglich (in der Regel an der offenen Baugrube) sein.

Bitte beachten Sie die in der aktuellen Abwassersatzung vom 13. Dezember 2022 geänderte Festlegung der Rückstauebene. Um eine höhere Rückstausicherheit für die Grundstücke zu gewährleisten, wurde das Niveau der Rückstauebene angehoben. 
Die maßgebliche Rückstauebene ist nun in der Regel definiert als die Straßenoberkante zuzüglich 15 cm am Anschlusspunkt der Grundstücksanschlussleitung an den öffentlichen Kanal. 

Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Henkel

  • Bearbeitung der Unterlagen zum Entwässerungsantrag

Telefonnummer
0234 910-1658
Zimmer 1.4.150
E-Mail Adresse
SHenkel@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Kopetsch

  • Bearbeitung der Unterlagen zum Entwässerungsantrag

Telefonnummer
0234 910-3948
Zimmer 1.4.170
E-Mail Adresse
DKopetsch@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Kammann

  • Umgang mit vorhandenen Anschlussleitungen

Telefonnummer
0234 910-3632
Zimmer 1.4.170
E-Mail Adresse
SKammann@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Wasmuth

  • Bearbeitung der Unterlagen zum Antrag auf Kanalanschluss

Telefonnummer
0234 910-1145
Zimmer 1.4.150
E-Mail Adresse
TWasmuth@bochum.de