Sie benötigen für kurze Dauer eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Ausnahmegenehmigung von Verkehrsvorschriften
Dienstleistungen und Infos
Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Hierzu zählen zum Beispiel
- das Parken auf dem Gehweg
- das Parken im absoluten / eingeschränkten Halteverbot
- das Parken in Kurzparkzonen (Parkscheibe/Parkscheinautomat)
- das Parken in Anwohnerparkbereichen
- das Parken in der Fußgängerzone
- das Befahren der Fußgängerzone über die Ladezeit hinaus
Die Erlaubnis ist mindestens eine Woche vor dem Genehmigungszeitraum einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen werden stets temporär erteilt und sind Einzelausnahmegenehmigungen.
Ein Beratungsgespräch ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung(StVO)
Hinweis: Die Erlaubnis ist mindestens eine Woche vor dem Genehmigungszeitraum einzuholen.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein.
Für die Beantragung der Genehmigung ist eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt mindestens 15 Euro und kann je nach Aufwand höher ausfallen.
Die Gebühr ist per Überweisung auf das Konto der Stadt Bochum zu bezahlen.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Verkehrsregelungen / Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Tiefbauamt
Herr Basa
- Telefonnummer
- 0234 910-8215
- Faxnummer
- 0234 910-8270
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Herr Lensing
- Telefonnummer
- 0234 910-8370
- Faxnummer
- 0234 910-8270
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Herr Sommer
- Telefonnummer
- 0234 910-8305
- Faxnummer
- 0234 910-8391
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Schäfer
- Telefonnummer
- 0234 910-8304
- Faxnummer
- 0234 910-8210
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Possner
- Telefonnummer
- 0234 910-8222
- Faxnummer
- 0234 910-8210
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Westheider
- Telefonnummer
- 0234 910-8268
- Faxnummer
- 0234 910-8392
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
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