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Dienstleistungen und Infos

Ausnahmegenehmigung von Verkehrsvorschriften

Sie möchten für kurze Dauer eine Ausnahmegenehmigung von Verkehrsvorschriften.

Dienstleistungen und Infos

Hierzu zählen zum Beispiel

  • das Parken auf dem Gehweg
  • das Parken im absoluten / eingeschränkten Halteverbot
  • das Parken in Kurzparkzonen (Parkscheibe/Parkscheinautomat)
  • das Parken in Anwohnerparkbereichen
  • das Parken in der Fußgängerzone
  • das Befahren der Fußgängerzone über die Ladezeit hinaus

Die Erlaubnis ist mindestens eine Woche vor dem Genehmigungszeitraum einzuholen.

Ausnahmegenehmigungen werden stets temporär erteilt und sind Einzelausnahmegenehmigungen.

Ein Beratungsgespräch ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage:

Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein.

Für die Beantragung der Genehmigung ist eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt mindestens 15 Euro und kann je nach Aufwand höher ausfallen.

Die Gebühr ist per Überweisung auf das Konto der Stadt Bochum zu bezahlen.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Verkehrsregelungen / Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Blick auf den Eingang des Technischen Rathauses

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Basa

Telefonnummer
0234 910-8215
Faxnummer
0234 910-8270
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Lensing

Telefonnummer
0234 910-8370
Faxnummer
0234 910-8270
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Sommer

Telefonnummer
0234 910-8305
Faxnummer
0234 910-8391
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Schäfer

Telefonnummer
0234 910-8304
Faxnummer
0234 910-8210
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Possner

Telefonnummer
0234 910-8222
Faxnummer
0234 910-8210
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Westheider

Telefonnummer
0234 910-8268
Faxnummer
0234 910-8392
E-Mail Adresse
sperrgenehmigung@bochum.de