Hierzu zählen zum Beispiel
- das Parken auf dem Gehweg
- das Parken im absoluten / eingeschränkten Halteverbot
- das Parken in Kurzparkzonen (Parkscheibe/Parkscheinautomat)
- das Parken in Anwohnerparkbereichen
- das Parken in der Fußgängerzone
- das Befahren der Fußgängerzone über die Ladezeit hinaus