BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Ausnahme von der Ferienreiseverordnung

Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit.

Dienstleistungen und Infos

An Samstagen während der Ferienzeit gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung auf diesen Straßen fahren, wenn Sie einen Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger fahren oder einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.

  • Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Bochum sein.
  • Ein Beratungsgespräch ist erforderlich
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Tage dauern

  • Personalausweis (bei Privatpersonen)
  • Fahrzeugschein
  • Adresse der Firma (bei Firmenfahrzeugen)
  • Hinterlegung einer Ansprechperson

Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Zahlen können Sie bei Abhohlung bar oder mit EC-Karte beziehungsweise per Überweisung bei Vorkasse.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Verkehrsregelungen / Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Blick auf den Eingang des Technischen Rathauses

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Cottmann

Telefonnummer
0234 910-8338
Faxnummer
0234 910-8390
E-Mail Adresse
schwertransporte@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Gerriets

Telefonnummer
0234 910-8233
Faxnummer
0234 910-8390
E-Mail Adresse
schwertransporte@bochum.de