An Samstagen während der Ferienzeit gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung auf diesen Straßen fahren, wenn Sie einen Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger fahren oder einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.