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Dienstleistungen und Infos

Geruchsbelästigung

Sie haben eine Geruchsbelästigung aus der öffentlichen Abwasseranlage / aus dem Abwasserkanal festgestellt und möchten wissen, was zu tun ist?

Dienstleistungen und Infos

Bei Geruchsbelästigung aus der öffentlichen Abwasseranlage beziehungsweise aus dem Abwasserkanal kann die Reinigung, bei der auch vorhandene Abflusshindernisse beseitigt werden, durch den Technischen Betrieb veranlasst werden. 

Für private Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.

Definition von öffentlichen Abwasseranlagen:
Die öffentliche Abwasseranlage umfasst alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen. Diese dienen dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten von Abwasser sowie der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände.

Nicht eingeschlossen:
Nicht dazu gehören private Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen.

Grundstücksanschlussleitungen:
Dies sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage, einschließlich der Anschlussvorrichtung an den öffentlichen Kanal, bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks.

Hausanschlussleitungen:
Hierbei handelt es sich um Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Dies schließt auch Leitungen in und unter der Bodenplatte des Gebäudes ein, in dem das Abwasser anfällt, sowie Einstiegschächte mit Zugang für Personal und Inspektionsöffnungen. Bei Rückentwässerungsnetzen ist die Druckstation (inklusive Druckpumpe) auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung.

Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer:
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ist selbst für den störungsfreien Betrieb verantwortlich, was auch die Vermeidung von Geruchsbelästigung einschließt.

Diese Informationen sind gemäß der "Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum (Abwassersatzung)"  festgelegt. Weitere Details können direkt in der genannten Satzung nachgelesen werden.

Technischer Betrieb

Herr Kirschbaum

Telefonnummer
0234 910-9692
Technischer Betrieb

Herr Ulbrich

Telefonnummer
0234 910-9693

Adresse / Kontakt

Technischer Betrieb
Obere Stahlindustrie 4
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-6801
Telefonnummer 2
0234 910-6802
E-Mail Adresse
Technischer-Betrieb@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr

Das Bild zeigt das Gebäude des Technischen Betriebs.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten befinden sich am Gebäude.

Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei. Über einen Aufzug im Erdgeschoss ist jede Etage des Gebäudes erreichbar.