Definition von öffentlichen Abwasseranlagen:
Die öffentliche Abwasseranlage umfasst alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen. Diese dienen dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten von Abwasser sowie der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände.
Nicht eingeschlossen:
Nicht dazu gehören private Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen.
Grundstücksanschlussleitungen:
Dies sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage, einschließlich der Anschlussvorrichtung an den öffentlichen Kanal, bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks.
Hausanschlussleitungen:
Hierbei handelt es sich um Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Dies schließt auch Leitungen in und unter der Bodenplatte des Gebäudes ein, in dem das Abwasser anfällt, sowie Einstiegschächte mit Zugang für Personal und Inspektionsöffnungen. Bei Rückentwässerungsnetzen ist die Druckstation (inklusive Druckpumpe) auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung.
Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer:
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ist selbst für den störungsfreien Betrieb verantwortlich, was auch die Vermeidung von Geruchsbelästigung einschließt.
Diese Informationen sind gemäß der "Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum (Abwassersatzung)" festgelegt. Weitere Details können direkt in der genannten Satzung nachgelesen werden.