BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Genehmigung von Grabmalen

Informationen zur Grabmal-Gestaltung

Dienstleistungen und Infos

Nach dem Tod eines Angehörigen oder eines geliebten Menschen stellt sich oft die Frage, wie der oder des Verstorbenen gedacht werden kann. Trauer ist individuell. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gestaltung des Grabes. Die Friedhofsverwaltung berät, welche Grabmale möglich sind und wie diese gestaltet werden können.

Das Aufstellen eines Grabmales muss vorher durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Die Regeln für die Gestaltung von Gräbern legt die Friedhofssatzung der Stadt Bochum fest.

Üblicherweise kümmern sich Steinmetze um die Gestaltung und häufig auch um die Genehmigung. Dies kann auf dem Postweg oder per Mail erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Für die Genehmigung eines Grabmales sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Skizze/Planzeichnung des Grabmals mit Abmessungen
  • Nachweis über die Herkunft des Steins (um Kinderarbeit auszuschließen)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Das Aufstellen eines Grabmales darf nur durch zugelassene Handwerker erfolgen.

Grabgestaltung - was ist erlaubt, was nicht?

Im Interesse des Umweltschutzes dürfen Kränze, Gestecke, Gebinde, Schalen, Blumen und so weiter nur auf den Friedhof gebracht werden, wenn sie aus verrottbaren, biologisch abbaubaren Materialien bestehen.

Die Verwendung von chemischen Wildkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kochsalz ist bei der Grabpflege nicht gestattet.

Frostempfindliche Pflanzen dürfen nur durch Reisig geschützt werden. Elektrische Anlagen, Kunststoffe und kontaminierte Materialien dürfen bei der Grabgestaltung nicht verwendet werden. 

Unzulässig sind Grabeinzäunungen, Sitzgelegenheiten, Vogelbrunnen und Futterhäuschen. 

Kranzständer sind nur zulässig, solange sie mit einem Kranz behängt sind.

Pflanzen und Materialien, die einer Bestattung oder Umbettung im Wege sind, können von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos abgeräumt werden.

Ungenehmigte oder unzulässige Grabeinrichtungen und Materialien müssen auf Verlangen beseitigt werden.

Sind die Grabausstattungen nicht innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Aufforderung entfernt, werden sie durch die Stadt auf Kosten des Verantwortlichen entfernt. Zur Aufbewahrung ist die Stadt nicht verpflichtet. Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.

Sachbearbeiterin
Technischer Betrieb

Frau Hülsmeyer

Grabmale

Telefonnummer
0234 910-3586
Faxnummer
0234 910-9630
Zimmer 1
E-Mail Adresse
grabmalantraege@bochum.de
Sachbearbeiterin
Technischer Betrieb

Frau Schmalhorst

Grabmale

Telefonnummer
0234 910-3411
Faxnummer
0234 910-9630
Zimmer 1
E-Mail Adresse
grabmalantraege@bochum.de

Adresse / Kontakt

Technischer Betrieb
Zentrale Friedhofsverwaltung
Immanuel-Kant-Straße 52
44777 Bochum

E-Mail Adresse
Bestattungen@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
07:30 bis 15:00 Uhr

Freitag:
07:30 bis 13:00 Uhr

Anfahrt / Standort