Nach dem Tod eines Angehörigen oder eines geliebten Menschen stellt sich oft die Frage, wie der oder des Verstorbenen gedacht werden kann. Trauer ist individuell. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gestaltung des Grabes. Die Friedhofsverwaltung berät, welche Grabmale möglich sind und wie diese gestaltet werden können.
Genehmigung von Grabmalen
Informationen zur Grabmal-Gestaltung
Dienstleistungen und Infos
Das Aufstellen eines Grabmales muss vorher durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Die Regeln für die Gestaltung von Gräbern legt die Friedhofssatzung der Stadt Bochum fest.
Üblicherweise kümmern sich Steinmetze um die Gestaltung und häufig auch um die Genehmigung. Dies kann auf dem Postweg oder per Mail erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Für die Genehmigung eines Grabmales sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Skizze/Planzeichnung des Grabmals mit Abmessungen
- Nachweis über die Herkunft des Steins (um Kinderarbeit auszuschließen)
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Das Aufstellen eines Grabmales darf nur durch zugelassene Handwerker erfolgen.
Grabgestaltung - was ist erlaubt, was nicht?
Im Interesse des Umweltschutzes dürfen Kränze, Gestecke, Gebinde, Schalen, Blumen und so weiter nur auf den Friedhof gebracht werden, wenn sie aus verrottbaren, biologisch abbaubaren Materialien bestehen.
Die Verwendung von chemischen Wildkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kochsalz ist bei der Grabpflege nicht gestattet.
Frostempfindliche Pflanzen dürfen nur durch Reisig geschützt werden. Elektrische Anlagen, Kunststoffe und kontaminierte Materialien dürfen bei der Grabgestaltung nicht verwendet werden.
Unzulässig sind Grabeinzäunungen, Sitzgelegenheiten, Vogelbrunnen und Futterhäuschen.
Kranzständer sind nur zulässig, solange sie mit einem Kranz behängt sind.
Pflanzen und Materialien, die einer Bestattung oder Umbettung im Wege sind, können von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos abgeräumt werden.
Ungenehmigte oder unzulässige Grabeinrichtungen und Materialien müssen auf Verlangen beseitigt werden.
Sind die Grabausstattungen nicht innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Aufforderung entfernt, werden sie durch die Stadt auf Kosten des Verantwortlichen entfernt. Zur Aufbewahrung ist die Stadt nicht verpflichtet. Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Technischer Betrieb
Frau Hülsmeyer
Grabmale
- Telefonnummer
- 0234 910-3586
- Faxnummer
- 0234 910-9630
- Zimmer 1
- E-Mail Adresse
- grabmalantraege@bochum.de
Technischer Betrieb
Frau Schmalhorst
Grabmale
- Telefonnummer
- 0234 910-3411
- Faxnummer
- 0234 910-9630
- Zimmer 1
- E-Mail Adresse
- grabmalantraege@bochum.de
Adresse / Kontakt
Technischer Betrieb
Zentrale Friedhofsverwaltung
Immanuel-Kant-Straße 52
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- Bestattungen@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 13:00 Uhr