Abwasseraustritt in öffentlichen Abwasseranlagen: In öffentlichen Abwasseranlagen kann es zu Wasseraustritten aufgrund von Verstopfungen oder Starkregenereignissen kommen.
Definition öffentlicher Abwasseranlagen: Die öffentliche Abwasseranlage umfasst alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände dienen. Private Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen gehören nicht dazu, können jedoch ebenfalls zu Rückstau und Abwasseraustritt führen.
Pflichten der Grundstückseigentümer: Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Diese Pflicht zur Installation einer Rückstausicherung gilt für alle Grundstücke, auch für solche, bei denen bisher keine Rückstausicherung eingebaut wurde oder satzungsrechtlich bereits hätte eingebaut werden müssen.
Verantwortlichkeit für den Betrieb: Die Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung für den störungsfreien Betrieb ihrer Anlagen, einschließlich der Vermeidung von Rückstaus auf dem eigenen Grundstück.
Satzung: Die genannten Pflichten sind in der "Satzung Über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum (Abwassersatzung)" verankert.
Es wird empfohlen, die vollständige Satzung für detaillierte Informationen zu Rate zu ziehen und etwaige Datenschutzbestimmungen zu prüfen.