BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Selbstbestimmungsgesetz

Informationen zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Dienstleistungen und Infos

Sie möchten eine Erklärung nach dem SBGG beurkunden lassen und suchen Informationen dazu, was vorausgesetzt oder zu beachten ist.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den durch das Grundgesetz garantierten Rechten. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) möchte diese Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen. Dafür wird das veraltete und zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 aufgehoben und durch eine einheitliche Regelung ersetzt, mit der Menschen ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

Volljährige Menschen können durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen bewirken. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung der Erklärung erfolgt in Bochum schriftlich.

Für Minderjährige bis 14 Jahre können nur die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Bei der Erklärung des gesetzlichen Vertreters vor dem Standesamt muss auch die minderjährige Person anwesend sein.

Minderjährige ab 14 Jahren können die notwendige Erklärung selbst abgeben; die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgerechtsberechtigten. Stimmen die Sorgerechtsberechtigten nicht zu, kann diese Zustimmung - wie in anderen familienrechtlichen Fällen - vom Familiengericht ersetzt werden; dies allerdings nur dann, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz wird beim Standesamt Ihrer Geburt wirksam. Wenn Sie nicht in Bochum geboren wurden, können Sie die Erklärung dennoch hier beurkunden lassen. Wir senden diese dann an Ihr Geburtsstandesamt. Von dort erhalten Sie im Anschluss die Bescheinigung über die Änderungen bzw. eine neue Geburtsurkunde.

Wenn Sie nicht in Deutschland geboren wurden, wird die Erklärung bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung wirksam. Sind Sie nicht verheiratet oder war die Eheschließung auch im Ausland ist das Wohnsitzstandesamt für die Entgegennahme der Erklärung zuständig.
 

Da die Erklärung beurkundet werden muss, gibt es hierzu keinen Online-Dienst.

Die Anmeldung der Erklärung erfolgt in Bochum schriftlich. Das Formular für die Anmeldung finden Sie hier 

Frühestens drei Monate nach Anmeldung der Erklärung kann diese beurkundet werden. Die Erklärung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung beurkundet werden, ansonsten wird sie gegenstandslos. 

Die Beurkundung der Erklärung muss persönlich erfolgen. Termine buchen Sie hier. Wählen Sie im Bereich Standesamt – Erklärung zur Namensführung die Dienstleistung Erklärung zur Namensführung eines Kindes.

Bitte beachten Sie: Termine können Sie beim Standesamt erst 30 Tage im Voraus buchen.
 

Der Anmeldung der Erklärung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie nicht in Bochum gemeldet sind: erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe zur Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Familienstand


 Zur Beurkundung der Erklärung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original 
  • Aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn Sie nicht in Bochum geboren wurden)
  • ggf. beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
  • ggf. aktuelle Geburtsurkunden Ihrer Kinder (wenn in Änderungen auch in den Registern der Kinder geändert werden sollen)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Die Gebühren betragen derzeit (Stand Juli 2024):

  • Beurkundung der Erklärung: 30 Euro
  • Bescheinigung über die Änderung: 11 Euro
  • Geburtsurkunde: 12 Euro

Adresse / Kontakt

Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951 Call-Center
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. 
Termine können über die Online-Termin-Funktion oder telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
Die telefonischen Erreichbarkeitszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Den Infoschalter des Standesamtes können Sie innerhalb der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.


Zu den Dienstleistungen

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.