Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet, das am 26. Juni 2024 in Kraft tritt.
Das bedeutet, dass bis dahin alle anhängigen Verfahren und neuen Anträge weiterhin gemäß der derzeit gültigen Rechtslage bearbeitet werden.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Auswirkungen auf bestehende Anträge von uns überprüft und entsprechende Schritte unternommen. Sollten dann weitere Informationen oder Unterlagen von Ihrer Seite benötigt werden, werden wir Sie unaufgefordert kontaktieren.
Wir bitten Sie daher, noch keine Einbürgerungsanträge einzureichen, die auf eine Einbürgerung nach dem neuen Gesetz abzielen.
Das neue Gesetz ermöglicht es nach deutschem Recht, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen behalten zu können. Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftsstaates ab, ob Sie die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten können oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verloren geht.
Für verbindliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftsstaates wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden Ihres Staates.