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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F013&formtecid=3&areashortname=Amt11

Ehefähigkeitszeugnis

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen hierzu ein Ehefähigkeitszeugnis.

Dienstleistungen und Infos

Das Ehefähigkeitszeugnis wird deutschen Staatsangehörigen für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Ob das Land, in dem Sie heiraten möchten, tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen benötigt, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen ausländischen Standesamt oder der entsprechenden Auslandsvertretung.

Damit Ihnen das Standesamt Bochum ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig sein und in Bochum wohnen. Natürlich dürfen Sie aktuell auch nicht verheiratet sein.

Ausländische Staatsangehörige erhalten das Ehefähigkeitszeugnis für ihre Eheschließung in Deutschland bei ihrer jeweiligen Heimatbehörde.

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Bitte senden Sie uns den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen im Original zu. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie des Ausweises/Passes Ihres Partners/Ihrer Partnerin bei.
Das Ehefähigkeitszeugnis senden wir Ihnen mit allen Unterlagen per Post zu.

Terminvereinbarung

Für Ihren Besuch im Standesamt können Sie online einen Termin buchen.

Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland – bis auf das Ehefähigkeitszeugnis für den ausländischen Eheschließenden. 
Beantworten Sie bitte nachfolgend alle Fragen – am Ende des Fragenkatalogs erhalten Sie eine Auflistung der Unterlagen, die Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen.

Zum Fragenkatalog

Da nicht nur Ihre Angaben zu prüfen sind, sondern auch die Ihres zukünftigen Partners beziehungsweise der zukünftigen Partnerin, füllen Sie bitte auch für diese Person den Fragebogen aus. Sollte sich dabei ergeben, dass der/die Partner/Partnerin ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, brauchen Sie dieses nicht mitzubringen. Stattdessen wird eine Familienstandsbescheinigung benötigt.

Gibt es Fragen zu den beizubringenden Unterlagen, rufen Sie uns bitte unter 0234 910-1951 an. Sie können Ihre Fragen auch per Mail an standesamt@bochum.de richten – bitte geben Sie dann aber auch eine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen an.
 

Weitere Informationen zu einer Eheschließung im Ausland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Gebühren für die Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen oder Personenstandsurkunden.

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.