Leihfristen
Die Leihfrist beträgt ab dem Ausgabetag 28 beziehungsweise 14 Tage. Bei der Ausgabe wird ein Fristzettel mit Ausgabetag, Ausgabeort, Mediennummern, Kurztitel und Fälligkeitsdaten der entliehenen Medien erstellt. Dieser kann beim Selbstverbucher-Automat ausgedruckt werden oder auf Wunsch per E-Mail versendet werden (E-Mail-Adresse muss im Bibliothekskonto hinterlegt sein).
- Die 28-Tage-Leihfrist gilt für:
Bücher, Noten, Sprachkurse, Konsolenspiele, Themen- und Seniorenboxen, DVDs, Blu-rays, E-Reader (nicht verlängerbar), Hörbücher sowie alle Medien der Kinder- und Jugendbüchereien
- Die 14-Tage-Leihfrist gilt für:
Musik-CDs sowie Zeitschriftenhefte
Verlängerung der Leihfrist
Die Leihfrist kann bei gültigem Benutzungsausweis zweimal verlängert werden. Die Leihfrist wird um 28 Tage beziehungsweise um 14 Tage verlängert und zwar gerechnet vom Eingabedatum der Verlängerung. Ist bei Eingabe der Verlängerung beziehungsweise Eingang des Verlängerungsantrags die Leihfrist bereits überschritten, sind die bis dahin entstandenen Versäumnisentgelte zu zahlen.
Leihfristen können über folgende Wege verlängert werden: selbst verlängern ist möglich:
- persönlich
in allen Büchereien während der Öffnungszeiten.
- telefonisch
Telefon: 0234 910-2488
- per Mail
E-Mail: BuechereiLeihfristverlaengerung@bochum.de
- durch Aufrufen der entsprechenden Funktion im Online-Katalog. Zur Anmeldung in Ihrem Benutzungskonto nutzen Sie den Button "Anmelden" ganz oben rechts.
Verlängerungen sind erst dann gebucht, wenn die entsprechende Meldung auf dem Bildschirm angezeigt wird. Ein Ausdruck dieser Bestätigung ist empfehlenswert.
Bestätigungen über erfolgte Fristverlängerungen werden nicht verschickt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn die Verlängerung nicht möglich ist.
Wann können Leihfristen nicht verlängert werden?
Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich ist:
- das Medium wurde von einer anderen Person vorgemerkt
- das Medium wurde bereits zweimal verlängert
- der Benutzungsausweis ist abgelaufen
- der Benutzungsausweis ist gesperrt