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Klimaanpassung

Förderprogramme Klimaanpassung

Klimaanpassung



Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen kommunalen Förderprogramme in Bochum.

Infos zu Förderberechtigten, Fördergebieten, Förderzeiträumen und mehr finden Sie im jeweiligen Abschnitt. 

Die Liste wird fortlaufend ergänzt. 

Informieren Sie sich hier zu Fördermöglichkeiten im Bereich der Klimaanpassung beispielsweise zu Dach- und Fassadenbegrünungen. 
Warum sollte ich mein Dach und/oder meine Fassade begrünen?

Gründächer und grüne Fassaden machen unsere Städte klimafest. Sie schützen uns vor Klimafolgen wie Starkregen, Dürre und Hitze. Sie sorgen für mehr Artenvielfalt und bessere Luftqualität – schließlich binden die Pflanzen Feinstaub und reduzieren CO2. Ihr Dach muss seltener saniert werden. Es kühlt bzw. isoliert den Innenraum. Mit einem Gründach wird Ihre Immobilie aufgewertet und das Stadtbild verschönert. 

Die folgenden Informationen richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Bochum.

Für alle dargestellten Förderprogramme gilt:

  1. Die passende Fördermaßnahme auswählen
  2. Über die Links können weitere Informationen zum jeweiligen Förderprogramm geöffnet werden.
  3. Einen kostenlosen Beratungstermin mit dem in der Tabelle genannten, beratenden Büro vereinbaren. Die Maßnahme/n planen und Angebote einholen.
  4. Förderantrag beim entsprechenden beratenden Büro stellen. Erforderliche Unterlagen zum Antrag, wie z.B. ein Kostenvoranschlag, Aufmaß etc., sind einzureichen.
  5. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf mit der Umsetzung/Bauausführung der Maßnahme begonnen werden.
  6. Schlussrechnungen, Überweisungsnachweise, Fotos…entsprechend der Anforderungen in der Förderzusage sind nach Fertigstellung der Maßnahme einzureichen.
  7. Der Förderzuschuss wird ausgezahlt.

Die Liste nachfolgende Liste wird fortlaufend ergänzt. 
 

Hier erhalten Sie eine Übersicht zu verschiedenen Förderprogrammen im Bereich der Klimaanpassung. 
Planen Sie eine Entsiegelung? Möchten Sie eine Dach- oder Fassadenbegrünung umsetzen oder Ihr Haus vor Starkregenereignissen schützen? 
Eine Übersicht über die städtischen Förderprogramme im Bereich Klimaanpassung erhalten Sie auf dieser Seite.

Neben den städtischen Förderprogrammen bietet auch die Emschergenossenschaft ein Förderprogramm mit dem Namen „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ an. Die Förderung von Gründächern und -fassaden ist Bestandteil dieses Programms. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Grundstück im Einzugsgebiet des Flusses Emscher liegen. Im Geoportal Bochum können Sie das Einzugsgebiet der Emscher einsehen: Karte im Geoportal

Was wird gefördert?
Das vereinfachte (digitale) Verfahren für Dachbegrünungen gilt nun für bis zu 200 Quadratmeter große Dächer (und damit für bis zu 10.000 Euro Förderung).

Hierzu folgen Sie bitte folgenden Link: Gründach.Förderung in der Emscherregion (klima-werk.de)

Für einen Förderantrag zur Begrünung größerer Dachflächen ab 60 Quadratmeter richten Sie sich bitte nach folgenden Merkblättern:

Weitere Bestandteile des Förderprogramms sind zum Beispiel 

  • Entsiegelung
  • Regenwasserversickerung
  • Einleitung von Regenwasser in Gewässer
  • Regenwassernutzung
  • Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser

Wenn Sie sich für eine der genannten Maßnahmen interessieren finden Sie alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung hier:

Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer

Fördergebiet
Im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft (siehe Karte)

Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt ohne Laufzeitbeschränkung.

Weitere Informationen und Kontaktdaten
Förderprogramme Regenwasser | Stadt Bochum

Was wird gefördert?

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-versickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung mit mindestens 10 cm hoher Vegetationsschicht
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über eine Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
  • Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien für zielrelevante Maßnahmen


Wer ist förderberechtigt?
Zuwendungsempfänger*in ist die Emschergenossenschaft. Sie darf die Zuwendung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts weiterleiten.

Fördergebiet
Die Richtlinie sieht vor, dass die Kommunen einen oder mehrere Gestaltungsräume in gesamtstädtischer Zusammenarbeit entwickeln, in dem/denen dann forciert und gebündelt Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden. Durch die Bündelung von Maßnahmen in diesen Gebieten können messbare Effekte erzielt und die Widerstandsfähigkeit der Städte gegenüber extremen Wetterereignissen erhöht werden. Bisher ist ein Gestaltungsraum entstanden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Grundstück in einem Gestaltungsraum liegen. Im Geoportal Bochum können Sie bisher den Gestaltungsraum „Innenstadt Dibergbach“ einsehen: Karte im Geoportal

Förderzeitraum
Anträge können seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 22. April2022 gestellt werden. Die letzten Anträge können zum Ende 2030 so gestellt werden, dass noch eine Zuwendung vor Ende des Haushaltsjahres ausgesprochen werden kann. Das setzt allerdings die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel beim Land NRW voraus. 

Die Bewilligung förderfähiger Maßnahmen erfolgt i.d.R. in der Reihenfolge der Antragstellung. 

Maximale Förderung
Alle im Rahmen der Antragstellung beantragten Kosten, die zur Umsetzung einer Maßnahme notwendig sind, werden in einem „angemessen Rahmen“ gefördert. Werden Maßnahmen in Eigenarbeit umgesetzt, können nur die Materialkosten gefördert werden.

Weitere Informationen und Kontakt
Förderprogramm Regenwasser KRiS | Stadt Bochum

Was wird gefördert?
Förderbereich 2.3. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Gefördert werden:

  • Baumrigolen mit Speicherelement mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist,
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Wer ist förderberechtigt?
Abwasserbeseitigungspflichtige (Kommunen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe durchführen); Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts. 

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nur für die Abkopplung befestigter Flächen von der Mischkanalisation im Bestand, nicht bei Neuerschließungen. Die Sanierung vorhandener Anlagen ist ausgeschlossen. Der Zulauf zur Baumrigole mit Versickerung erfolgt über die Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone ausgebildet ist.
Es werden Maßnahmen, die im vorgelagerten Einzugsgebiet einer Mischwasserbehandlungsanlage liegen, mit einer abgekoppelten Fläche von mindestens 3 000 Quadratmetern, gefördert.

Grundsätzlich bis zu 50% [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]

Fördergebiet
NRW 

Weitere Informationen
Förderprogramm „ZunA NRW" | Bezirksregierung Düsseldorf

Was wird gefördert?
Extensive Dachbegrünungen (Schräg- und Flachdächer) auf Neubauten sowie die Nachrüstung von Bestandsdächern ab einer Größe von 15 m² Nettovegetationsfläche (entspricht etwa einer Carportgröße).
Anlage und Herstellung klimafreundlicher und ökologisch hochwertiger Fassadenbegrünungen (wand- und bodengebunden) an Neu- und Bestandbauten ab einer Größe von 10 m² Fassadenfläche.
Entsiegelung von Vorgarten-, Garten- und Hofflächen mit anschließender ökologisch hochwertiger Begrünung der entsiegelten Fläche mit heimischen Stauden und Gehölzen ab einer Mindestgröße von 10 m²

Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümer und Eigentümerinnen

Fördergebiet
Der Förderbaustein „Dachbegrünung“ gilt für das Stadtgebiet außerhalb des Einzugsgebietes der Emschergenossenschaft. Dort gilt das Förderprogramm der Emschergenossenschaft.
Die Förderbausteine „Fassadenbegrünung“ und „Entsiegelung“ gelten für das ganze Stadtgebiet.

Kontakt
Markus Ulmann; E-Mail: info@ulmann-architekten.de oder Tel: 0234 60 14 83 52.

Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt seit 1. August 2023 ohne Laufzeitbeschränkung.

Maximale Förderung
Gefördert werden wieder 50 % der Gesamtherstellungskosten, der Höchstbeitrag der Förderung beträgt 25.000 € je Antragsteller*in und Jahr.

Weitere Informationen

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Hamme

Kontakt
Jörg Hollweg
Telefon: 0234 95801255
E-Mail: info@stadterneuerung-hamme.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50% der förderfähigen Kosten, beziehungsweise 60 €/m2 Fassadenfläche

Weitere Informationen
Hof- und Fassadenprogramm
 

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Wattenscheid

Kontakt
Stadtteilbüro Wattenscheid
Telefon: 02327 9197930
Email: info@wat-bewegen.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50% d. förderfähigen Kosten, bzw. 60 €/m2 Fassadenfläche

Weitere Informationen
www.bochum.de/hof-und-fassadenprogramm

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiete
Stadterneuerungsgebiet WLAB, Stadtteile Werne, Langendreer-Alter Bahnhof

Kontakt
Stadtteilbüro WLAB
Telefon: 0234 29705550
Email: stadtteilbuero@bo-wlab.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50% d. förderfähigen Kosten, bzw. 60 €/m2 Fassadenfläche

Weitere Informationen
www.bochum.de/hof-und-fassadenprogramm

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Innenstadt

Kontakt
Innenstadtarchitekten Marcus Wagner und Sarah Gräfer
Telefon 0234 93827560
E-Mail: kontakt@innenstadtarchitekten.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50% d. förderfähigen Kosten, bzw. 60 €/m2 Fassadenfläche

Weitere Informationen
www.bochum.de/hof-und-fassadenprogramm

Was wird gefördert?
u.a. klimaangepasste Bestandsentwicklung, Modernisierungen, Dämmungen, Umbau, Aufstockung

Wer ist förderberechtigt?
private Klein- und Einzeleigentümer*innen von Wohnungen und Wohngebäuden

Fördergebiete
Pilotgebiet City-Radialen, Stadtring

Kontakt
Architekturbüro Ulmann
Telefon:0234 60148352
Email: info@ulmann-architekten.de

Förderzeitraum
im Pilotgebiet: bis einschließlich Dezember 2025

Maximale Förderung
25% d. förderfähigen Kosten, mind. 500 €, max. 50.000 €/Jahr

Weitere Informationen
https://www.bochum.de/Modernisierungsprogramm

Was wird gefördert?
Sanierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien 

Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen, die unterhalb der Einkommensgrenze gem. § 13 I WFNG NRW liegen (keine Einkommensprüfung in Stadterneuerungsgebieten)

Fördervoraussetzungen 2021 - Bochum fördert wieder.

Fördergebiet
ganzes Stadtgebiet 

Kontakt
Wohnraumförderung der Stadt Bochum
Telefon:0234 9103768
Email: MAgethen@bochum.de

Förderzeitraum
grundsätzlich ganzjährig 

Maximale Förderung
Mind. 5.000,00 EUR/ geförderter Wohneinheit (Bagatellgrenze) bis max. 120.000,00 EUR/ geförderter Wohneinheit, abzgl. mind. 20 % Tilgungsnachlass

Weitere Informationen
https://www.bochum.de/amt-fuer-stadtplanung-und-wohnen/Dienstleistungen-und-Infos/Wohnraumfoerderung