Welche Infos gibt es dazu?
Die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Bochum möchte die noch ungenutzten Solarpotentiale in Bochum heben und stellt im Rahmen einer Sonderaktion einen Fördertopf von rund 100 000 Euro zur Verfügung.
In Bochum sind von den rund 57 000 Wohngebäuden viele Dächer optimal für eine Nutzung der Sonneneinstrahlung geeignet. In Verbindung mit dem Erlass der Mehrwertsteuer beim Kauf von kleinen Solaranlagen seit Anfang Januar 2023 und durch den möglichen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Sonnenstroms können Sie zukünftig bares Geld sparen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz in Bochum leisten.
Neugierig geworden? Werfen Sie doch mal einen Blick auf das regionale Solardachkataster, dort können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, ob ihr Dach genug Sonneneinstrahlung erhält, damit sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet. Das Solardachkataster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis hin zur Handwerkersuche für die Installation ihres eigenen Solarkraftwerks finden Sie auf der Webseite https://solar.metropole.ruhr/solardachkataster/
Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Bochum ist an der Aktion beteiligt. In kostenlosen Online-Vorträgen der Verbraucherzentrale NRW erhalten Sie alle Informationen und Tipps, wie Sie die Energie der Sonne mit der richtigen Anlagengröße und Eigenstromnutzung bestmöglich nutzen können. In diesem Rahmen können Sie auch Ihre Fragen und Probleme zum Thema Solarstrom loswerden. Mögliche Termine zu den kostenlosen Seminaren finden Sie weiter unten im Menü auf dieser Seite. Die Teilnahme am Seminar ist neben der fristgerechten Inbetriebnahme der neuen Anlage eine der wenigen Fördervoraussetzungen:
- Dachanlagen, die fristgerecht beantragt und installiert werden, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro für die erste installierte kWp und für jede weitere kWp gibt es 250 Euro dazu. Die Höchstsumme pro Antragsteller beträgt 2.250 Euro.
- Der Zuschuss beträgt für Steckersolargeräte, beispielsweise auf dem Balkon mit einer Leistung von 400 bis 600 Watt entsprechend dem Kaufpreis bis maximal 400 Euro.
- Die Anlage muss zwingend auf Bochumer Stadtgebiet installiert werden. Steckersolargeräte dürfen aber bei Umzug mitgenommen werden.
- Inbetriebnahme der Anlage bis zum 30. September 2024
- Die Rechnung über die Installation der PV-Anlage und der Nachweis der Inbetriebnahme muss bei der Stadt Bochum bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
- Die Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die Teilnahme am Online-Vortrag muss dem Antrag beigefügt werden.
Die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit und die Verbraucherzentrale NRW möchten durch diese gezielte Unterstützung noch mehr Bochumer*innen von der umweltfreundlichen Energiegewinnung mittels Photovoltaik überzeugen und damit gemeinsam den Klimaschutz in Bochum weiter vorantreiben. Neben Hauseigentümer*innen sollen auch Mieter*innen durch die starke Förderung von Steckersolargeräten dabei unterstützt werden, sich mit nachhaltigem Solarstrom zu versorgen. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine sorgt dies natürlich auch für eine steigende Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten aus Russland beziehungsweise von fossilen Energieträgern im Allgemeinen.
Termine zu den kostenlosen Online-Vorträgen der Verbraucherzentrale
Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme an einem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale NRW (Bochum) mit anschließender Diskussions- und Fragerunde. Eine Teilnahme an den Energie kompakt Seminaren der Verbraucherzentrale NRW wird als Nachweis im Sinne der Richtlinie akzeptiert.
Seminare zum Thema Photovoltaik und Steckersolar finden jeden Mittwoch um 12 und 18 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist über den nachfolgenden Link möglich:
Zusätzlich können individuelle Telefon- oder Videoberatungstermine über die folgenden Adresse energieberatung@verbraucherzentrale.nrw angefragt werden.
Bitte fügen Sie die Teilnahmebestätigung (Online-Vortrag oder Beratung) dem Förderantrag bei.
Förderung für das Jahr 2022
Die Förderung für das Jahr 2022 ist abgeschlossen. Aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen finden Sie hier noch die
Neue Förderanträge für das Jahr 2023 können Sie auf Basis der Förderrichtlinie 2023 stellen, die Sie im Bereich Downloads finden.