Betreutes Wohnen/Eingliederungshilfe
Individuelle Unterstützung erfahren Menschen mit psychischen Behinderungen (zum Beispiel durch Suchterkrankungen, Depressionen, Psychosen, Intelligenzminderung) bei Bedarf durch ambulant Betreutes Wohnen oder besondere Wohnformen auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Das BTHG soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Die Umsetzung erfolgt stufenweise und soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Für Bochum bedeutet das konkret, dass seit Juli 2021 die früheren Hilfeplankonferenzen durch das Bedarfsermittlungsinstrument NRW (BEI_NRW) abgelöst wurden. Das BEI_NRW besteht aus einem Beratungstermin und einem Bedarfsermittlungstermin mit der/dem zuständigen Hilfeplaner*in. Zu den Terminen kann von der antragstellenden Person eine Vertrauensperson mitgenommen werden.
Vertraglich wurde zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Bochum vereinbart, die seit den 1980er Jahren entwickelte Kooperation zur wohnortnahen und niedrigschwelligen Hilfsangebotsstruktur den neuen gesetzlichen Bedingungen anzupassen, fortzuführen und gegebenenfalls auszubauen.
Das bedeutet, dass die hilfesuchenden Menschen die Wahl haben, für den ersten Termin eine sog. Bochumer Beratungskonferenz einzuberufen, um sich von den Fachleuten vor Ort über die Angebote und Möglichkeiten zu informieren und beraten zu lassen. Auch zur Beratungskonferenz kann selbstverständlich eine Vertrauensperson mitgebracht werden. Die Bochumer Beratungskonferenz wird vom Sozialpsychiatrischen Dienst moderiert und koordiniert. Üblicherweise nehmen außerdem Vertreter*innen der Tagesstätte, der Kontaktstelle, der Anbieter und gegebenenfalls der Klinik teil (insgesamt vier bis sieben Personen). Wir werden gemeinsam den individuellen Hilfebedarf mit den vielfältigen Angeboten in Bochum abgleichen und als Ergebnis dem Landschaftsverband als Empfehlung zur Verfügung stellen. Das Modell soll zunächst ein Jahr erprobt werden.