Welche Infos gibt es dazu?
Die Sprachstandsfeststellungsprüfungen finden zwei Jahre vor Einschulung statt und werden in den Kitas durchgeführt. Wenn Ihr Kind keine Kinderbetreuungseinrichtung besucht oder Sie dem Verfahren in der Kita widersprochen haben, werden Sie vom Schulamt zu Testungen in Kooperation mit dem Jugendamt eingeladen.
Es wird überprüft, ob die Sprachentwicklung bei Ihrem Kind altersgemäß ist. Mit der Testung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder bei Bedarf frühzeitig Sprachförderung erhalten.
Das Schulamt für die Stadt Bochum lädt Sie mit Ihren Kindern zu den Testungen ein und schreibt Sie auch an, wenn Sie einen Termin versäumen.
Rechtsgrundlage ist § 36 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 1 Nr. 2 SchulGNRW.
Weitere Informationen zur Sprachstandsfeststellung finden Sie beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.