Welche Infos gibt es dazu?
Für länger als sechs Wochen am Stück erkrankte schulpflichtige Kinder kann als Alternative zum Besuch einer Schule Hausunterricht durch beauftragte Lehrkräfte in Frage kommen. Der Hausunterricht muss beantragt werden.
Anspruch darauf haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Das gleiche gilt für schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Hausunterricht wird erteilt, soweit Schüler aufgrund ihres Gesundheitszustands dazu in der Lage sind und die Gesundheit der Lehrer dadurch nicht gefährdet wird.
Die Notwendigkeit des Hausunterrichts muss sich aus einem ärztlichen Attest ergeben.
Für die Beantragung durch die aktuell besuchte Schule beim Schulamt der Stadt Bochum ist folgendes Formular notwendig: