- Rechtsgrundlage: Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)
- Den Antrag auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule erhält man im Sekretariat der besuchten Schule und im Schulverwaltungsamt.
- Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
- Der Besuch der Schule ist durch das Sekretariat der jeweiligen Schule zu bestätigen.
- Bei der besuchten Schule muss es sich um eine städtische Schule in Bochum handeln.
- Beratungsgespräche im Schulverwaltungsamt sind zu den unten angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Schülerbeförderung (DeutschlandTicket Schule)
Informationen zur Fahrtkostenübernahme durch die Stadt Bochum.

Dienstleistungen und Infos
Das ermäßigte Schülerticket (DeutschlandTicket Schule) für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).
Eigenanteil
Für die außerschulische Nutzung dieses Tickets hat die Stadt Bochum einen Eigenanteil festgesetzt. Dieser Eigenanteil beträgt ab dem 1. August 2022
- für das erste Kind 14,00 Euro pro Monat,
- für das zweite Kind 7,00 Euro pro Monat.
- Ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind wird kein Eigenanteil erhoben.
Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird jeweils ein separater Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich festgesetzt.
Dieser Eigenanteil ist direkt an die BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG) zu entrichten.
Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das "DeutschlandTicket Schule" zum Preis von zurzeit 29,00 Euro monatlich im Abonnement bei der BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahn AG) zu erwerben.
Im Bochumer Stadtplan können Sie den Schulweg Ihres Kindes wie folgt berechnen:
Unter "Was möchten Sie tun?" bitte den Punkt "Messen" auswählen und dann den zweiten Punkt "Entfernung" nutzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den kürzesten Schulweg wählen und dass diese Berechnung nur ein Anhaltspunkt ist. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt.
Der Höchstbetrag der vom Schulträger zu übernehmenden Fahrtkosten liegt bei monatlich 100,00 Euro.
Schülerfahrtkosten werden für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen, soweit sie einen Eigenanteil im Beförderungsmonat von 50,00 Euro übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 Euro übernommen.
Keinen Anspruch haben Schülerinnen und Schüler der Schulformen:
- Abendrealschule/Abendgymnasium
- Kolleg
- Teilzeitberufsschule, mit Ausnahme der Bezirksfachklassen (siehe oben),
- Fachoberschulklassen 12B/13 und
- Fachschulen
Adresse / Kontakt
Schulverwaltungsamt
Universitätsstraße 43-49
44777 Bochum
Navigation
44789 Bochum
- E-Mail Adresse
- Schulverwaltungsamt@bochum.de
Bitte nutzen Sie für Anträge den städtischen Briefkasten am Rathaus der Stadt Bochum.
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 16:00 Uhr
Das Gebäude ist nur mit Zugangskarte zugänglich. Sie benötigen daher vor einem Besuch einen Termin.

Anfahrt / Standort
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Hinweise
Das Gebäude ist nur mit Zugangskarte zugänglich. Sie benötigen daher vor einem Besuch einen Termin.
Schulverwaltungsamt
Frau Thome-Knopp
- Telefonnummer
- 0234 910-3895
- Faxnummer
- 0234 910-1436
- E-Mail Adresse
- schulverwaltungsamt@bochum.de
Schulverwaltungsamt
Frau Wutke-Settan
- Telefonnummer
- 0234 910-3876
- Faxnummer
- 0234 910-1436
- E-Mail Adresse
- schulverwaltungsamt@bochum.de
Und unter der Behördennummer 115