BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Einschulung in die Grundschule

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Unterschiedliche Schulranzen von Grundschülern

Dienstleistungen und Infos

Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten ein Jahr vor der Einschulung an und gibt die notwendigen Informationen zum anstehenden Einschulungsverfahren. Diesem Schreiben ist eine Aufstellung aller städtischen Grundschulen in Bochum beigefügt.

Die Wahl der Grundschule steht den Eltern beziehungsweise den Erziehungsberechtigten frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule soweit die Aufnahmekapazitäten der angewählten Grundschule nicht ausreichen.

Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, müssen von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Schule angemeldet werden.

Eine abschließende Aufnahmeentscheidung durch die Grundschule wird im Frühjahr (voraussichtlich im März) des Folgejahres ausgesprochen.

Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule) mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.   

Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie mit dem Anschreiben des Schulverwaltungsamtes

Adresse / Kontakt

Schulverwaltungsamt
Universitätsstraße 43-49
44777 Bochum

Navigation

44789 Bochum

E-Mail Adresse
schulverwaltungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:30 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin. Das Verwaltungsgebäude ist nicht frei zugänglich.

Verwaltungsgebäude Universitätsstraße 43-49

Anfahrt / Standort

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Sachbearbeiterin
Schulverwaltungsamt

Frau Schledorn

Zuständig für den Bereich Grundschule

Telefonnummer
0234 910-3836
Zimmer 414
E-Mail Adresse
SSchledorn@bochum.de