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Corporate Design Guide

Logo

Corporate Design Guide

Logonutzung

Das Logo „Stadt Bochum” wird ausschließlich bei hoheitlichen Themen genutzt, in denen die Stadt Bochum als Behörde oder Rechtsperson auftritt. Dazu zählen beispielsweise Briefbögen, Bescheide oder Förderlogos. In allen anderen Fällen wird die Dachmarke eingesetzt. Bei Broschüren und Flyern gilt die Logomechanik (s. hierzu Designsystem).

Logo- Dachmarke


 

Verwendung

Die Dachmarke ist das offizielle Logo der Stadt Bochum.
Ihre Verwendung ist ausschließlich der Stadt vorbehalten.

Die Dachmarke wird auf allen städtischen Publikationen verwendet.

Versionen

Verwendung ausschließlich in Bochum-Cyan, schwarz und weiß.

Vermaßen

Schutzraum

Logo - Verwaltung

Verwendung

Verwendung als Absenderkennung der Stadtverwaltung Bochum (Ämter / Behörden / Institute).

Einsatzgebiet

Behördliche Mitteilungen, Korrespondenz, Rückseite / Impressum von Publikationen, Signage von Ämtern, etc.

Versionen

Verwendung ausschließlich in Bochum-Blau, schwarz und weiß.
Empfehlung: Bei Verwendung in weiß soll die Hintergrundfarbe Bochum-Blau sein.

Vermaßung

Schutzraum

Amtszusatz

Ausschließlich für Dienstkleidung, Dienstfahrzeuge, Banner oder Bauzäune, kann das Logo „Stadt Bochum” um den Namen des jeweiligen Amtes ergänzt werden. Weitere Zusätze erfolgen nicht.

Der Einsatz muss von der Externen Kommunikation freigegeben werden. 

Logo- BOMA

Verwendung

Verwendung als Absenderkennung der Bochum Marketing als städtisches Unternehmen.

Einsatzgebiet

Korrespondenz, Rückseite, Impressum von Publikationen, Signage (Adressschild), etc.

Versionen

Verwendung ausschließlich in Bochum-Cyan, schwarz und weiß.

Vermaßung

Schutzraum

Verwendung

Das „BO-Logo“ unterliegt als „freie Marke“ keinen Regelungen. Es darf von Bürgern und Bürgerinnen sowie Unternehmen zu nicht kommerziellen Zwecken verwendet werden. Das BO-Logo darf nicht in Verbindung mit verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten verwendet werden.

Versionen

Das BO-Logo kann in jeder beliebigen Farbe verwendet werden.

Vermaßung

Bei paritätischen Kooperationen kann das Logo des Kooperationspartners in optisch ausgerichteter, gleicher Größe, zur Dachmarke oben rechts gesetzt werden.

Bei allen anderen Kooperationen werden Kooperationslogos in der Logoleiste abgebildet.

Das Logo darf nur so verwendet werden, wie es als Download bereit gestellt wird.

Hier sind einige Beispiele gezeigt, wie das Logo nicht verwendet werden darf.

Keine Drehung


keine Drehung

Keine Verzerrung


keine Verzerrung

Keine Neuanordnung


keine Neuanordnung

Keine neuen Größenproportionen


Keine neuen Größenproportionen

Keine neuen Farben


Keine neuen Farben

Keine kontrastarmen Bilder


Keine kontrastarmen Bilder

Keine kontrastarmen Hintergrundfarben


Keine kontrastarmen Hintergrundfarben