Logo
Corporate Design Guide
Logonutzung
Das Logo „Stadt Bochum” wird ausschließlich bei hoheitlichen Themen genutzt, in denen die Stadt Bochum als Behörde oder Rechtsperson auftritt. Dazu zählen beispielsweise Briefbögen, Bescheide oder Förderlogos. In allen anderen Fällen wird die Dachmarke eingesetzt. Bei Broschüren und Flyern gilt die Logomechanik (s. hierzu Designsystem).

Verwendung
Verwendung als Absenderkennung der Stadtverwaltung Bochum (Ämter / Behörden / Institute).
Einsatzgebiet
Behördliche Mitteilungen, Korrespondenz, Rückseite / Impressum von Publikationen, Signage von Ämtern, etc.
Verwendung
Das „BO-Logo“ unterliegt als „freie Marke“ keinen Regelungen. Es darf von Bürgern und Bürgerinnen sowie Unternehmen zu nicht kommerziellen Zwecken verwendet werden. Das BO-Logo darf nicht in Verbindung mit verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten verwendet werden.
Downloadbereich
Das Logo darf nur so verwendet werden, wie es als Download bereit gestellt wird.
Hier sind einige Beispiele gezeigt, wie das Logo nicht verwendet werden darf.
Keine Drehung

Keine Verzerrung

Keine Neuanordnung

Keine neuen Größenproportionen

Keine neuen Farben

Keine kontrastarmen Bilder

Keine kontrastarmen Hintergrundfarben
