BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Datenschutz

Datenschutzbeauftragte der Stadt Bochum

Informationen / Fragen und Antworten / Kontakt

Datenschutz

Datenschutz bei der Stadt Bochum

Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in den Bürgerbüros, dem Straßenverkehrsamt, der Stadtbücherei oder dem Ordnungsamt. Durch den fast flächendeckenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Stadt Bochum als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten) zu beachten. Personenbezogene Daten werden daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an andere Stellen findet nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit der Zustimmung der betroffenen Person statt.

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie in den Fragen und Antworten zum Datenschutz.

Die Datenschutzbeauftragte / Der Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten werden. Sie / Er ist Ansprechperson für die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Datenschutzes bei der Stadt Bochum.

Die / Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeit anderer Behörden und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in Bochum haben. In diesen Fällen sind die Datenschutzbeauftragten anderer Behörden oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW und gegebenenfalls der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Wer darf auf meine Daten zugreifen, die die Stadt Bochum über mich gespeichert hat?

Antwort: Gespeicherte Daten dürfen -mit wenigen Ausnahmen- nur von den Beschäftigten eingesehen werden, die mit der Bearbeitung ihres Antrages / ihres Anliegens betraut sind. Daten werden nicht in einem großen Topf gespeichert, sondern so abgelegt, dass nur Berechtigte zur Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben Zugriff darauf haben.

An wen werden meine Daten übermittelt?

Antwort: Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an andere Stellen erfolgt grundsätzlich zweckbezogen und auf einer gesetzlichen Grundlage. Wenn Sie, Ihre Tätigkeit / Ihr Antrag oder ihre Daten bestimmte Voraussetzungen erfüllen ist die Stadt Bochum verpflichtet, bestimmte Daten zu übermitteln.

So werden beispielsweise zum Zweck der Einschulung die Namen, Geburtsdaten, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Namen der Erziehungsberechtigten der Schulanfänger (Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden) aufgrund des § 2 der Meldedatenübermittlungsvordnung jährlich zum 1. August von der Meldebehörde (Einwohneramt) an das Schulamt übermittelt.

Daten des Liegenschaftskatasters (Angaben über das Grundstück, seine Nutzung, Grundstückseigentümer et cetera) werden dem Grundbuchamt zur Führung des Grundbuches übermittelt (Rechtsgrundlage hierfür ist die Katasterdatenübermittlungsverordnung).

Wegen der Vielzahl der denkbaren Übermittlung Ihrer Daten an andere Stellen lässt sich diese Frage letztlich nicht pauschal beantworten. Unabhängig von einer Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen haben Sie immer einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (also von woher die Daten übermittelt wurden).

Kann ich die Bekanntgabe meiner Daten an die Stadtverwaltung verweigern.

Antwort: Prinzipiell ja, aber in vielen Fällen können Sie Leistungen der Verwaltung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie uns die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlichen Daten angeben. So müssen Sie bei der Beantragung von sozialen Hilfen gegebenenfalls angeben, welches Vermögen Sie haben und ob Ihnen Personen zum Unterhalt verpflichtet sind.

Welche allgemeinen Rechte habe ich hinsichtlich der Verarbeitung meiner Daten?

Antwort: Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung haben Sie folgende Rechte, soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, Telefax: 0211 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: https://www.ldi.nrw.de

Wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an die Stelle bei der Stadt Bochum, die verantwortlich für die Verarbeitung Ihre Daten ist oder an die Datenschutzbeauftragte.

Datenschutzbeauftragte
Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Frau Grahner

Telefonnummer
0234 910-2052
E-Mail Adresse
datenschutz@bochum.de

Die Datenverarbeitung an Schulen richtet sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes NRW (§ 120) und der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) und Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II).

Die Schulen sind im Sinne des Datenschutzgesetzes NRW öffentliche Stellen. Die / der Datenschutzbeauftragte für öffentliche Schulen in Bochum wird durch das Schulamt für die Stadt Bochum bestellt.