Datenschutz bei der Stadt Bochum
Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in den Bürgerbüros, dem Straßenverkehrsamt, der Stadtbücherei oder dem Ordnungsamt. Durch den fast flächendeckenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Stadt Bochum als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten) zu beachten. Personenbezogene Daten werden daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an andere Stellen findet nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit der Zustimmung der betroffenen Person statt.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie in den Fragen und Antworten zum Datenschutz.
Die Datenschutzbeauftragte / Der Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten werden. Sie / Er ist Ansprechperson für die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Datenschutzes bei der Stadt Bochum.
Die / Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeit anderer Behörden und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in Bochum haben. In diesen Fällen sind die Datenschutzbeauftragten anderer Behörden oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW und gegebenenfalls der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.