Laut Duden bedeutet Inklusion übersetzt das Miteinbezogensein oder die gleichberechtigte Teilhabe an etwas. Nur, was heißt „miteinbezogen sein“ oder die „gleichberechtigte Teilhabe an etwas“ und wie wirkt sich dieses aus?
Im Grunde bedeutet Inklusion: „Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter“ (Quelle: Aktion Mensch).
Bei der Inklusion geht es um das Miteinander. Es geht nicht um das Anpassen eines Einzelnen an Andere, sondern um die Veränderung der Gemeinschaft an sich. Es gibt keine einzelnen Gruppierungen mehr, sondern nur noch ein Ganzes.
Ein großer Erfolg, der die Popularität der Inklusion gefördert hat, ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Dort sind die Rechte von Behinderten festgehalten worden. Jedoch reicht eine solche rechtliche Verankerung noch lange nicht aus.
Inklusion kann nur gelingen, wenn sich die Einstellung der Menschen zu diesem Thema ändert und die positiven Aspekte für ein gesellschaftliches Miteinander erkannt werden. Ein Gesetz dient somit nur als rechtliche Grundlage. Es ist die Aufgabe der Bürger*innen, Hindernisse für eine inklusive Gesellschaft zu erkennen und zu überwinden. Menschen mit Behinderung sollen sich nicht anpassen, sondern die Gemeinschaft muss dafür sorgen, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind.
Alle Menschen sollen dieselben Chancen haben, sich weder ausgeschlossen noch benachteiligt oder besonders fühlen. Denn alle Menschen sind nach dem Grundsatz der Inklusion gleichermaßen am Leben mit und in der Gesellschaft beteiligt.