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Gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Häusliche Gewalt

Informationen zum Gewaltschutzgesetz, zum Bochumer Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie zu Hilfs- und Beratungsangeboten in Bochum.

Gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen

​Eine Opferbefragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen ergab, dass der größte Teil sexueller Gewalt mit etwa zwei Dritteln aller Fälle im sozialen Nahbereich von Familie und Haushalt stattfindet.

Seit dem 1. Januar 2002 ermöglichen das Gewaltschutzgesetz und ein Zusatz im Polizeigesetz es, Personen, die im häuslichen Bereich gewalttätig werden, bis zu zehn Tagen der Wohnung zu verweisen. In diesen maximal zehn Tagen nach der Wohnungsverweisung sind die Gewaltopfer auf Hilfe angewiesen, die sie kurzfristig in der Beratungslandschaft vor Ort finden müssen, damit die neuen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei den Opfern nachhaltig helfen können.

Wichtig ist, dass die Rechte der Frauen gestärkt worden sind: Häusliche Gewalt wird nicht nur staatlich geächtet, sondern auch sanktioniert.

Das Spektrum häuslicher Gewalt reicht von Beleidigungen, Einschüchterung, Demütigung, Bedrohung, Isolation, seelischer Gewalt bis hin zu schweren körperlichen Misshandlungen beziehungsweise Verletzungen, sexueller Gewalt oder gar Tötung. Statistisch gesehen wird jede dritte Frau einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner. Frauen erleben damit öfter Gewalt zu Hause als auf der Straße und es ist besonders schwer, einen Weg aus einer Gewaltbeziehung zu finden.

Mit dem "Netzwerk gegen Häusliche Gewalt", initiiert durch die Polizei Bochum und die Stadt Bochum als Teilprojekt der Ordnungspartnerschaft, soll ein Erfahrungsaustausch unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure ermöglicht werden, sowie die unterschiedlichen Arbeitsweisen der verschiedenen beteiligten Einrichtungen transparent gemacht werden. Ziel des Netzwerkes ist es, Formen und Wege zu finden, das Zusammenspiel aller beteiligten öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen im Sinne einer wirksamen Hilfe für die Opfer zu optimieren. Durch frühzeitige Informationen und Hilfsangebote soll die Eskalation innerhalb von häuslichen Gemeinschaften möglichst vermieden werden.

Dem Netzwerk gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Bochumer Beratungsstellen, des Gesundheitswesens, des Amtsgerichtes, der Polizei, verschiedener Ämter der Stadtverwaltung und engagierte Einzelpersonen an.

Das Netzwerk trifft sich zweimal im Jahr und zu themenspezifischen Fortbildungen. Darüber hinaus wird anlassbezogen in kleineren Arbeitsgruppen gearbeitet.

Haben Sie Fragen zum "Netzwerk gegen häusliche Gewalt" oder überlegen Sie, ob Sie / Ihre Stelle / Organisation im Netzwerk mitarbeiten möchte?

Dann wenden Sie sich bitte an:

  • die Gleichstellungsstelle der Stadt Bochum, Telefon: 0234 910-1155 oder
  • die Opferschutzbeauftragte der Polizei, Telefon: 0234 909-4053.

Broschüre für Betroffene (pdf)

Imagefilm "Netzwerk gegen häusliche Gewalt in Bochum"

Schutz, Unterkunft und Beratung für psychisch und physisch bedrohte und misshandelte Frauen und ihre Kinder (Beratung auch unabhängig von einem Aufenthalt im Frauenhaus)
Frauenhaus, NORA und MIRA beraten insbesondere akut nach einem erfolgten Polizeieinsatz.

Frauenhaus
Telefon: 0234 501034
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Frauenhausplätze

Beratung, Orientierung und Lebensplanung für Frauen und Mädchen
NORA e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Würtz
Kortumstraße 45
44787 Bochum
Telefon: 0234 9629995

Internationales Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und Mädchen
MIRA e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Jann-Paul
Westring 43
44787 Bochum
Telefon: 0234 3259176

Psychosoziale Beratungs- und Informationsstelle für Lesben, Schwule und deren Familien
Rosa Strippe e.V.
Kortumstraße 143
44787 Bochum
Telefon: 0234 19446

Vermittlung von Fachanwältinnen und Fachanwälten
Bochumer Anwalt- und Notarverein
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum
Telefon: 0234 9129055

Entgegennahme von Anträgen auf Schutzanordnung
Amtsgericht Bochum - Bürgerservice     
Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum
Telefon: 0234 967-2292, -2891, -2374, -2905
Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 12 bis 16 Uhr

Hilfen für Kriminalitätsopfer
Weißer Ring e.V. - Außenstelle Bochum
Ansprechpartnerin: Frau Ihrler, Rechtsanwältin, Telefon: 0234 413398

Beratungsstelle für Männer
"Männer gegen Männergewalt"
Telefon: 0172 5372404

Weitere Hilfsangebote und Beratungsangebote

für Frauen und Mädchen finden Sie in der Broschüre

Adresse / Kontakt

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion
Husemann Karree (6. OG)
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1155
Faxnummer
0234 910-2550
E-Mail Adresse
gleichstellungsstelle@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion befindet sich in der 6. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

 

Rufnummer  08000 116 016 und im Internet unter www.hilfetelefon.de 

Gesetzliche Regelungen eröffnen seit dem 1. Januar 2002 neue Möglichkeiten für die Polizei im Umgang mit häuslicher Gewalt. Dabei gilt in erster Linie der Grundsatz: das Opfer bleibt, während der Täter die Wohnung verlässt.

Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Zugleich wurde mit der Einführung des § 34 a des Polizeigesetzes NRW den Beamtinnen und Beamten vor Ort die Möglichkeit gegeben, die gewalttätige Person für die Dauer von zehn Tagen aus der auch vom Opfer bewohnten Wohnung zu verweisen und ihr die Rückkehr zu untersagen.

Damit soll erreicht werden:

  • Täter erfahren, dass Gewalt in Beziehungen keine Privatangelegenheit ist und sie zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Opfer häuslicher Gewalt in dem Bewusstsein gestärkt werden, dass staatliche Stellen Hilfe leisten.
  • In der konkreten Situation weitere Gewalt verhindert werden kann.
  • Eine konsequente Strafverfolgung gewährleistet wird.
  • Durch Vermittlung an Hilfe und Beratungseinrichtungen dem Opfer Hilfe geleistet wird.

(Quelle: Innenministerium NRW)

Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.