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Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Familienfreundliche Arbeitgeberin

Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung sorgen wir für familienfreundliche Arbeitsbedingungen, so dass Sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren können.

Eltern-Kind Büro

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Als Arbeitgeberin erfüllen wir eine wichtige Vorbildfunktion für andere Arbeitgebende in unserer Stadt und setzen ein sichtbares Zeichen als familienfreundliche Arbeitgeberin.

Unser Gleichstellungsplan - Gleich geht's weiter - enthält eine Fülle von Ideen und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die ihren Weg in die Praxis finden - manchmal ist der Transfer in die Praxis allerdings auch mit Hürden verbunden. Deshalb wurde der Runde Tisch „Familienorientierte Arbeitgeberin“ gegründet, an dem Beschäftigte aus den verschiedensten Fachbereichen mitwirken. Ziel ist es, die Vereinbarkeit weiter zu verbessern und möglichst gleiche Standards bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen zu gewährleisten – egal in welcher Berufsgruppe Sie beschäftigt sind oder in welchem Amt Sie arbeiten.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen zum Thema und beantworten gerne Ihre Fragen.

Ihr Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion und
Ihr Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

Kurzfristige Arbeitsbefreiung und längerfristige Beurlaubung

Entsteht kurzfristig ein Betreuungsbedarf, zum Beispiel für erkrankte Kinder oder Angehörige, die im Haushalt leben, kann eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Besoldung gewährt werden. Der Anspruch ist je nach Antragsgrund unterschiedlich hoch. Zuständig sind die Fachbereiche. Bei der Berechnung der Anspruchstage wird für den 24-Stunden-Dienst bei der Feuerwehr entsprechend umgerechnet.

Zusätzlich ist auch für mehr als einzelne Tage zur Betreuung von kranken Kindern eine Freistellung möglich. Während die Tarifbeschäftigten Krankengeld beziehen können, verlieren Beamtinnen und Beamte den Anspruch auf Besoldung nicht (je nach Einkommensgrenze bis zehn Tage oder bei Alleinerziehenden bis 20 Tage). Tarifbeschäftigte können dazu einen Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub stellen (siehe Vordruckverzeichnis), der vom Fachbereich bearbeitet wird. Beamtinnen und Beamte übersenden den Antrag  formlos an das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

Im Übrigen kann Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts beziehungsweise der Besoldung aus familiären Gründen zur längerfristigen Betreuung von Kindern und zur Pflege von nahen Angehörigen von allen Beschäftigten beantragt werden. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Tarifrecht, dem Beamtenrecht und dem Pflegezeitgesetz und sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.

Denken Sie auch daran, dass alle Beschäftigten zur Pflege von Angehörigen kurzzeitig freigestellt werden können, um zum Beispiel eine Pflegesituation zu organisieren. Beamtinnen und Beamte erhalten dafür 9 Tage, in denen die Besoldung weitergezahlt wird. Angestellte können die unbezahlte Freistellung über ihr Pflegekasse abrechnen.

TIPP

Wenn Sie nach der Elternzeit den Dienst wieder antreten wollen, sollten Sie zunächst Ihren in Vollzeit erworbenen Resturlaub nehmen, bevor Sie Ihre Stunden reduzieren. So erhalten Sie sich den ungekürzten Urlaubsanspruch bei vollem Urlaubsentgelt.

Beschäftigte der Stadt Bochum finden weitere Informationen im Beschäftigtenportal unter "Personalservice" - oder auch in Ihrem Vordruckverzeichnis.

Fortbildungs-Angebote während und nach der Familienphase

Die aktuelle Liste der Ansprechpersonen und Seminarangebote für Beschäftigte finden Sie im Beschäftigtenportal.

Darüber hinaus gehören zum gelingenden Wiedereinstieg nach der Familienpause EDV- und fachliche Qualifizierung beziehungsweise Weiterbildung, die zeitnah individuell festgelegt werden muss.

Wiedereinstieg nach der Familienpause

Während der Beurlaubung Kontakt zu halten, hat viele Vorteile. Sie können auf Wunsch die RAZ now, Newsletter von Amt 11 oder Stellenausschreibungen per E-Mail erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit konkrete Vertretungen oder Sonderaufgaben zu übernehmen (elterngeldunschädlich). Informieren Sie sich rechtzeitig.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie während ihrer Beurlaubung vertretungsweise Arbeit übernehmen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Ansprechperson beim Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Ansprechperson beim Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion bietet Informationen und berät vertraulich, wenn es mal schwierig wird:

Ansprechperson beim Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Alleinerziehend

Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender erziehen Sie ihr Kind oder ihre Kinder, kümmern sich um die Kinderbetreuung und den Haushalt, sind für die finanzielle Absicherung verantwortlich: und das alleine - ohne Hilfe!?

Mit dem Beratungsangebot für Alleinerziehende möchten wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Gespräch ist vertraulich und unabhängig von jeglichen Behörden und Einrichtungen. Beratungen finden im Familienbüro statt.

Weitere Informationen, zum Beispiel den Bochumer Wegweiser für Alleinerziehende oder das Literaturverzeichnis der Stadtbücherei „Lebenssituation Alleinerziehend“ finden Sie unter Publikationen.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bietet interessante Broschüren an. Auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf können Sie sich die Düsseldorfer Tabelle herunterladen.

Folgende Broschüren sind beim Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion oder im Internet erhältlich:

  • Trennung - und was dann?
  • Hilfe - Netzwerk gegen häusliche Gewalt in Bochum
  • Pränatale Diagnostik - Informationen zu vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden
  • Stalking - grenzenlose Belästigung und was Sie dagegen tun können

Bei persönlichen Krisen, bei Tod, Trauer und Abschied können Sie erste psychologische Hilfe und Hinweise bekommen.

Ansprechperson bei der Psychologischen Beratungsstelle (III/AAG)

Kinderbetreuung in Bochum - Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Im Familienbüro erhalten Sie Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Tagesmütter und -väter). Bei Bedarf werden Sie an die zuständigen Fachberatungen weiter vermittelt. Informationen und Broschüren finden Sie auf bochum.de unter der Schlagwortsuche Kinderbetreuung.

Sie wohnen in Bochum, sind auf der Suche nach einer passenden Kita oder einem Platz in der Kindertagespflege für Ihr Kind und wollen es bequem online voranmelden? Dann sind Sie im Kita-Portal genau richtig!

Ansprechpersonen im Familienbüro

Betreuungsmöglichkeiten in Bochumer Schulen

Offene Ganztagsschulen
Offene Ganztagsschulen sorgen für ein ganzheitliches Bildungs- und Erziehungsangebot. Die Schülerinnen und Schüler werden an Schultagen in der Regel von 8 Uhr bis 16 Uhr betreut. Dies geschieht durch anerkannte Verbände der Freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege, sowie durch einige Fördervereine der Schule.

Die Offene Ganztagsschule bietet eine ganztägige Ferienbetreuung an. Ausgenommen sind in der Regel die zweite Ferienhälfte der Sommerferien, die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sowie der Rosenmontag. Neben der additiven Ganztagsschule wird an verschiedenen Grundschulen modellhaft ein rhythmisierter Ganztag eingeführt. Hierbei verteilen sich Arbeitsphasen, Freizeit und außerunterrichtliche Angebote über den Tag. Auch an verschiedenen weiterführenden Schulen wird der Offene Ganztag angeboten.

Verlässliche Grundschule
Neben der Offenen Ganztagsschule gibt es das Modell der „verlässlichen Grundschule“. Für kürzere Betreuungsbedarfe werden die Kinder an Unterrichtstagen bis zum Ende der 6. Stunde (13:30 Uhr) betreut. In Ergänzung hierzu gibt es das Angebot „8-13plus“ mit Ferienbetreuung. An Schultagen gibt es eine Betreuung bis 14 Uhr (ohne Mittagessen). An Ferientagen findet analog zur Offenen Ganztagsschule eine ganztägige Betreuung statt.

Ansprechpersonen beim Schulverwaltungsamt

Kinderferienbetreuung

In den letzten zwei Wochen der Sommerferien bietet das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion in Kooperation mit dem Jugendamt eine Kinderferienbetreuung für die fünf- bis 12-jährigen Kinder von städtischen Beschäftigten und Beschäftigten der Kooperationspartner Sparkasse Bochum, USB, Bogestra und Jobcenter Bochum an.

Die Kinder werden im Jugendtreff Hofstede betreut. Neben den attraktiven Angeboten, die vor Ort stattfinden, werden spannende und erlebnisreiche Ausflüge angeboten.

Mehr Informationen zur Kinderferienbetreuung erhalten Mitarbeitende der Stadt Bochum beim Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion sowie im Beschäftigtenprotal.

Nutzen Sie auch die attraktiven Angebote des Kinderferienpasses. Informationen finden Sie auf Bochum.de unter der Schlagwortsuche Ferienpass.

Informieren Sie sich auch, ob es Bildungsurlaubs-Angebote in den Ferien mit Kinderbetreuung gibt, die Sie nutzen können.

Eltern-Kind-Büro

Das Eltern- Kind- Büro ist ein familienfreundliches Angebot vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion sowie dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation für die Beschäftigten der Stadt Bochum. Es kann genutzt werden, wenn die Betreuung ausfällt oder das Kind nicht so krank ist, dass man als Elternteil zu Hause bleiben müsste.

Es steht ein voll ausgestatteter Schreibtisch, PC mit Standardsoftware, Drucker und Telefon zur Verfügung. Außerdem gibt es kindgerechte Spiel- und Malsachen, Bücher und ein Wickelplatz für die Kleinsten.

Beschäftigte der Stadt Bochum finden wichtige Informationen, wie man das Eltern-Kind-Büro reservieren kann, im Beschäftigtenportal.