Bochumer Veranstaltungsreihe zum Deutschen Diversitytag
(27. und 28. Mai 2025)
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Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung
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Neun städtische Unternehmen haben Anfang 2023 die Kampagne „Besser miteinander – Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung“ ins Leben gerufen und dadurch gemeinsam Haltung gezeigt. Denn Arbeitnehmende und Auszubildende haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Arbeits- und Ausbildungsplatz. Arbeitgebende sind wiederum verpflichtet, ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung, Belästigung und Gewalt für alle zu schaffen.
Im Februar 2024 sind insgesamt 13 Arbeitgebende aus dem UniverCity- Verbund beigetreten.
„Besser miteinander – Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung“ unterzeichnen Charta | Stadt Bochum.
Im März 2024 folgten die Agentur für Arbeit Bochum, die InWIS Forschung & Beratung GmbH und das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)- gemeinnützige Stiftung mit EBZ Service.
Am 16.Mai 2024 ist das Restaurant „Haus Oveney“ beigetreten, außerdem stehen Beitritte des Ruhrparks Bochum und der Firma tracekey solution GmbH an.
Die Kampagne ist für alle Bochumer Unternehmen, die ein Zeichen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz setzen möchten, offen.
Das eigens entworfene Logo soll durch die zwar unterschiedlichen grafischen Formen, die sich aber im Herz vereinigen, den Mehrwert von Vielfalt symbolisieren. Die verschiedenen Farben stehen für die einzelnen Diversitätskategorien, die sich am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und der „Charta der Vielfalt“ orientieren:
Sichtbares Zeichen der Initiative ist die Unterzeichnung einer Charta.
Mit der Unterzeichnung verpflichten sich alle Beteiligten transparent, problem- und verantwortungsbewusst mit Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeits- und Ausbildungsplatz umzugehen und ein empathisches und wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen.
Offenheit, Toleranz und ein fairer Umfang miteinander sind dabei bestimmend.
Wertschätzung unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität schaffen Akzeptanz von Verschiedenheit und gegenseitiges Vertrauen.
Nur in einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld - ohne Belästigungen oder Einschüchterungen - können alle Ressourcen und Kompetenzen, die unsere Beschäftigten mitbringen, zur Entfaltung kommen.
Dieser Anspruch erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sondern er entspricht auch den Zielen der „Charta der Vielfalt“, zu denen sich die Stadt Bochum bekennt.
Folgende präventive und intervenierende Maßnahmen wurden bereits von der Stadt Bochum entwickelt bzw. sind geplant:
Stadt Bochum
BOGESTRA AG
Bochum Wirtschaftsentwicklung
Bochumer Veranstaltungs-GmbH
USB Bochum GmbH
VBW Bauen und Wohnen GmbH
Sparkasse Bochum
Stadtwerke Bochum
SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
RUB
Evangelische Hochschule
Technische Hochschule Georg Agricola
Max Planck Institut für Sicherheit und Privatsphäre
IHK
CAIS
Deutsches Bergbaumuseum Bochum
Akademisches Förderungswerk
tracekey solutions GmbH
Ruhr Park Bochum
Restaurant Haus Oveney
Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
InWIS – Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH
Bochum Marketing
Hochschule Bochum mit Standort Gesundheitscampus
Agentur für Arbeit
Folkwang Universität der Künste – Campus Bochum
Stadt Bochum
International
Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt:
EU
Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention):
Bund
Stadt Bochum