Ein öffentlicher Auftrag ist ein Auftrag, der von einem sogenannten öffentlichen Auftraggeber (zum Beispiel Kommunen) mit einem Unternehmen abgeschlossen wird. Man unterscheidet dabei zwischen Aufträgen, die Liefer-, Dienst-, freiberufliche Leistungen, sowie Bauleistungen zum Gegenstand haben. Ein öffentlicher Auftrag liegt zum Beispiel auch vor, wenn dem Auftragnehmer für seine Leistung eine geldwerte Leistung, zum Beispiel in Form von Nutzungsrechten, zufließt (sogenannte Dienstleistungskonzession). Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb vergeben. Das heißt, dass sich jedes Unternehmen, welches sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der nachgefragten Leistung befasst, um einen solchen Auftrag bewerben kann.
Häufig gestellte Fragen zum Vergaberecht (FAQ)
Referat Zentraler Einkauf
Öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, sämtliche Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege eines transparenten Vergabeverfahrens zu beschaffen. Allgemein spricht man von der Ausschreibung, weil in den meisten Fällen die Unternehmen durch eine öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden müssen. Diesen Regelungen dürfen sich Kommunen auch nicht entziehen, ansonsten sind potenzielle Bieter auch berechtigt, entsprechende Klagen einzureichen.
Das Vergaberecht setzt sich aus einer Reihe europäischer und nationaler Vorschriften zusammen, die in unterschiedlichen Regelwerken normiert sind. Für Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen (Schwellenwerte) überschreiten, gilt das europäische Vergaberecht, was für Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen im zweiten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB / A) umgesetzt wurde. Die nationalen Vorschriften für Bauleistungen finden sich im ersten Abschnitt der VOB / A. Für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen ist unterhalb der Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) maßgeblich. Weiterhin kommen noch landesrechtliche Vorschriften hinzu.
Wo findet man die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen?
Die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz „Metropole Ruhr“ unter www.vergabe.metropoleruhr.de .
Die Wahl der Vergabeart ist nicht beliebig, sondern richtet sich nach der Höhe des Netto-Auftragswerts und unterteilt sich in nicht-förmliche und förmliche Vergabeverfahren. Als nicht-förmliche Vergabearten gelten die Direktvergabe (Direktauftrag) und der Direktkauf. Dabei werden mindestens drei Angebote für den öffentlichen Auftrag eingeholt und gegebenenfalls mit den Bietern direkt verhandelt. Bei Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen sowie den europaweiten Nicht Offenen und Offenen Verfahren wird die beabsichtigte Auftragsvergabe öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Unternehmen können die Vergabeunterlagen, in denen genau beschrieben wird, was zur Erfüllung des Auftrags gefordert wird, anfordern und innerhalb der vorgesehenen Frist ein Angebot abgeben. Dieses bleibt bis zum Eröffnungstermin (Submission) unter Verschluss. An diesem Termin werden alle Angebote geöffnet und anschließend ausgewertet. So wird ermittelt, welcher Bieter den Zuschlag erhält.
Im Bekanntmachungstext ist aufgeführt, wie und wo die Unterlagen heruntergeladen werden können. Laden Sie die Vergabeunterlagen so rechtzeitig wie möglich herunter, damit Ihnen genug Zeit zur Kalkulation bleibt. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter www.vergabe.metropoleruhr.de .
Die Vergabeunterlagen werden Ihnen kostenfrei auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ist dazu nicht erforderlich.
Die Dauer des Vergabeverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter zum Beispiel die Wahl der Verfahrensart, die unterschiedliche Ausschreibungsfristen nach sich zieht. Auch die Einbindung von Entscheidungsgremien kann zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen. So können europaweite Verfahren bis zu drei Monate dauern. Der Zuschlag erfolgt bei den förmlichen Verfahren jedoch immer innerhalb der Bindefrist, das heißt spätestens 30 Kalendertage nach dem Eröffnungstermin. Bei freihändigen beziehungsweise Verhandlungsvergaben kann der Zuschlag schon nach wenigen Tagen erfolgen.
- Alle Bewerber oder Bieter sind gleich zu behandeln.
- Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
- Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen.
- Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändigen beziehungsweise Verhandlungsvergaben sollen mehrere geeignete Bieter aufgefordert werden.
- Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändigen beziehungsweise Verhandlungsvergaben soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.
- Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber ausgeschlossen werden (zum Beispiel Insolvenz, Liquidation, Verfehlungen).
Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Um dies überprüfen zu können werden entsprechende Nachweise gefordert, die in der gewünschten Form mit dem Angebot abzugeben sind.
Geforderte Referenzen sind dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes beizufügen. Für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen sind keine Referenzen erforderlich.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das ist nicht zwangsläufig mit dem preislich niedrigsten Angebot gleichzusetzen. Der Preis ist zwar immer ein wichtiges Zuschlagskriterium, allerdings sollen auch andere Anforderungen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden (zum Beispiel Kundendienst, Folgekosten, Lieferfrist, Betriebskosten, Rentabilität, Qualitätsmerkmale des Produkts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Ausführungszeitraum oder –frist).
Im Bereich der Bauleistungen dürfen Sie an der Submission teilnehmen, wenn schriftliche Angebote zugelassen und Sie ein Bieter in dem Vergabeverfahren sind. Die Submissionen finden im Zimmer 213, Willy-Brandt-Platz 1-3, 44777 Bochum (Navigation: 44787) statt. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Submissionsbeginn in unserem Wartebereich Platz.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie darum, nach Möglichkeit auf eine persönliche Anwesenheit bei der Angebotsöffnung zu verzichten. Möchten Sie dennoch teilnehmen, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Bei Vergabeverfahren mit einem Netto-Auftragswert, der die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden.
Adresse / Kontakt
Referat Zentraler Einkauf
Technisches Rathaus
3. Etage
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-4421
- Faxnummer
- 0234 910-794421
- E-Mail Adresse
- zentraler-einkauf@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Unsere Dienstleistungen
Das Referat Zentraler Einkauf (ZEK) begleitet jegliche Verfahren für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen ab einem Auftragswert von 5.000 Euro (netto). Im Referat ist ebenfalls die Submissionsstelle für formelle Bauleistungsvergaben sowie der Strategische Einkauf verortet.

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Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich