Eine Mitteilung über abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kann online, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Bei Fahrzeugen auf einem privaten Parkplatz ist die städtische Verkehrsüberwachung nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an den Eigentümer der Parkfläche, auf der das Fahrzeug steht.