Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten.
Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und, im Falle einer Verurteilung, die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist.
Voraussichtlich wird jede Person zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen.