Auch über die Osterfeiertage bittet die Stadt Bochum, sich im Interesse aller an die geltenden Regeln der Ausgangsbeschränkung zu halten: Festivitäten und Personenansammlungen im privaten und öffentlichen Raum im Sinne der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind untersagt. Alle Familienbesuche sollen im eigenen Interesse vermieden werden. Das Umweltministerium NRW hat außerdem das Abrennen der traditionsreichen Osterfeuer, egal ob im privaten oder öffentlichen Raum, im gesamten Land Nordrhein-Westfalen untersagt. Ordnungsamt und Polizei werden auch über die Feiertage mit deutlich verstärkten Kräften Kontrollen in Parks und auf öffentlichen Plätzen durchführen und Regelverstöße entsprechend ahnden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten weiterhin die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) verinnerlichen, das heißt Abstand von mindestens zwei Metern einhalten, Niesen in die Armbeuge und regelmäßiges Händewaschen praktizieren. Zudem bittet die Stadt Bochum aus Rücksicht auf andere Menschen und zur Vermeidung von sogenannten „Hamsterkäufen“ bitte nur das einzukaufen, was selbst benötigt wird.
Bis jetzt wurden insgesamt 348 Bochumerinnen und Bochumer positiv getestet, davon sind bereits 203 genesen und 133 aktuell noch infiziert. 12 Personen sind an dem Corona-Virus verstorben.
(8. April 2020)