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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Rasant steigende Infektionszahlen: Änderungen bei Kontaktverfolgung und Tests

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

In Folge der gestrigen Vereinbarungen von Bund und Ländern zur pandemischen Lage ändern sich auch in Stadt Bochum die Strategie bei der Kontaktnachverfolgung und dem Einsatz von PCR-Tests. Wegen der weiter rasch steigenden Zahl der Infektionen mit der Omikron-Virusvariante und der starken Belastung der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt ist die Kontaktnachverfolgung nur noch bei vulnerablen Personengruppen möglich. Außerdem können auch nur noch dieser Gruppe und Personen, die etwa im Gesundheitswesen arbeiten, PCR-Tests angeboten werden.

Die Stadt Bochum appelliert daher nachdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich eigenverantwortlich über die geltenden Regeln zu informieren und diese zum eigenen und zum Schutz anderer zu befolgen. Auf www.bochum.de/corona finden sich alle notwendigen Informationen zu den aktuellen Vorgaben bei häuslicher Absonderung für Kontaktpersonen und Personen, bei denen eine nachgewiesene Infektion mit Corona vorliegt. Dort besteht auch die Möglichkeit für Kontaktpersonen, eine Selbstmeldung vorzunehmen. Sie finden die entsprechende Online-Funktion unter dem Reiter „Formulare“. Personen, die mittels PCR-Befund positiv auf das Virus getestet wurden, werden grundsätzlich gebeten, alle relevanten Kontaktpersonen zu informieren, damit diese sich über das dafür bereitgestellte Kontaktformular melden können. Auch die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Cordula Kloppe, betont: „Jetzt ist die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefordert und gefragt“, und appelliert zusätzlich, das Impfangebot zu nutzen: „Das geht ganz unkompliziert, der Impfstoff ist da.“ 

Wegen der umfangreichen Änderungen seitens des Gesetzgebers Mitte Januar sind darüberhinaus keine schriftlichen Anordnungen zur häuslichen Isolation für positiv getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder mehr notwendig, um den Verdienstausfall geltend zu machen. Für den Antrag ist der positive Befund ausreichend.

(25. Januar 2022)