Das Land NRW hat in einem neuen Erlass die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geändert.
Bei einem positiven Falls in einer Gruppe, muss lediglich das positiv getestete Kind in Quarantäne. Dies gilt auch, wenn in den Einrichtungen die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht konsequent umgesetzt werden können. Bei dem Auftreten eines Falls in der Kindertagesbetreuung werden in den folgenden 14 Tagen allen anderen Kindern der Gruppe drei Antigenschnelltests pro Woche vergeben, welche durch die Eltern verpflichtend durchgeführt werden müssen. Werden in der Einrichtung bereits PCR-Pool-Testungen durchgeführt, ist eine Erweiterung der Testungen nicht notwendig.
Kinder, die sich aktuelle wegen eines Corona-Falls in der Kita in Quarantäne befinden, können diese nun mit einem negativen Antigentest wieder verlassen.
(10. September 2021)