Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Bochum entschieden, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeitenden in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden ab Donnerstag, 20. August, Pflicht ist. Dies gilt beim Betreten und Verlassen der Gebäude und auf den Fluren und Gängen. Darüber hinaus gelten die bisherigen ortsbezogenen Hygienemaßnahmen. Ziel ist es, mögliche Infektionslasten durch zufällige und nicht beeinflussbare Begegnungen mit anderen zu minimieren, weil der Mindestabstand an diesen Stellen nicht immer sicher eingehalten werden kann. Entsprechende Hinweisschilder werden zurzeit angebracht.
Die Stadt Bochum möchte mit diesem Schritt dazu beitragen, die sogenannte A-H-A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) weiter zu verstetigen. Begleitend wurde aus diesem Grund auch eine Öffentlichkeits-Kampagne ins Leben gerufen. Auf 90 Großflächen und den digitalen Road Side Screens im gesamten Stadtgebiet appelliert die Stadt an die Bochumerinnen und Bochumer, die Regel zu beherzigen.
Gemeinsam mit der BOGESTRA und der Polizei hat das Ordnungsamt am heutigen Vormittag Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. An verschiedenen Haltestellen und in Fahrzeugen wurden über 2.000 Fahrgäste kontrolliert, ob sie ihrer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nachkommen sind. Eine erste Auswertung hat ergeben, dass 46 Verstöße festgestellt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.
(19. August 2020)