Von Montag, 30. August bis Samstag, 4. September bietet das Impfzentrum Bochum weitere mobile Impfangebote an. Alle Impfwilligen über 16 Jahren können sich ohne Anmeldung impfen lassen. Das Impfteam mit Ärztinnen und Ärzten sowie medizinische Fachkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) verimpfen mit Unterstützung der Hilfsorganisationen des Impfzentrums nach vorhergehender Aufklärung die Impfstoffe BionTech, Moderna, Johnson & Johnson und bei Bedarf AstraZeneca. Bei großem Andrang kann es mitunter zu Wartezeiten kommen.
Standort für den Impfbus im Zeitraum 2. September bis 4. September 2021
- 2. September 2021 Zeitraum 9 bis 12 Uhr, Marktplatz in Riemke
- 2. September 2021 Zeitraum 14.30 bis 17.30 Uhr, Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88 in Wattenscheid
- 3. September 2021 Zeitraum 9 bis 12 Uhr, Grundschule Dr. C. Otto-Str. 112 in Dahlhausen
- 3. September 2021 Zeitraum 12 bis 16 Uhr, Ahmet Sultan Moschee, Eiberger Str. 62, 44879 Bochum
- 3. September 2021 Zeitraum 14.30 bis 17.30 Uhr, Parkplatz Weitmar Mitte
- 4. September 2021 Zeitraum 9 bis 12 Uhr, Marktplatz in Langendreer
- 4. September 2021 Zeitraum 14.30 bis 17.30 Uhr, Bermuda-Dreieck
Neben der Möglichkeit, sich bei der niedergelassenen Ärzteschaft impfen zu lassen, können sich unabhängig von den mobilen Impfangeboten Impfinteressierte natürlich weiterhin im Impfzentrum im RuhrCongress in Bochum mit und ohne Termin impfen lassen. Hierfür ist das Impfzentrum Bochum täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Sonderimpfaktion für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Impfzentrum
Um eine möglichst hohe Durchimpfungsquote – auch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – zu erreichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen per weiteren Erlass den Impfzentren Nordrhein-Westfalens die Weisung erteilt, dass ein besonderes Impfangebote auch für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (incl. Sekundarstufe 2) geschaffen werden soll. Hierzu sind Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren zu schaffen.
Im Rahmen der Planung der Umsetzung dieser Vorgabe wurden allen weiterführenden Schulen durch den Schulträger Shuttlebusse für den Hin- und Rücktransport der Schülerinnen und Schülern angeboten. Die Busse werden im Zeitraum vom 30. August bis einschließlich 3. September zwischen den Bochumer Schulen und dem Impfzentrum rollen. Mit diesem niederschwelligen Angebot sollen in den eigens für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren vorgehaltenen Impfstraßen im Impfzentrum Bochum möglichst viele Coronaschutzimpfungen durchgeführt werden. „Im Zusammenhang mit der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impftermin erfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen“, teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen per Erlass mit.
Weitere Ausweitung des Impfangebotes für 12 bis 15-Jährige
Kinderimpfungen sollen und können grundsätzlich bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden.
Um möglichst schnell viele Coronaschutzimpfungen von 12 bis 15-Jährigen durchführen zu können werden im Impfzentrum auch weiterhin jeweils mittwochs von 14 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr die Impfungen fortgeführt. Zusätzlich hat das Impfzentrum auch für sonntags im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit erschaffen, Termine für Impfungen der 12 bis 15-Jährigen zu vereinbaren.
Hierfür ist eine Terminbuchung über das landesweite Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.corona-kvwl.de/impftermin bzw. unter der kostenfreien Rufnummer 0800 116 117 02 vorzunehmen. Ohne Termin können Kinderimpfungen nicht erfolgen. Unbedingt sind zudem die Einverständniserklärung einer sorgeberechtigten Person und der gültige amtliche Lichtbildausweis zum Impftermin mitzubringen. Die Krankenversicherungskarte und der Impfausweis sollten ebenfalls mitgebracht werden. Die für die Impfung benötigten Einverständniserklärungen sowie die Aufklärungsunterlagen sind auf der Internetseite der KVWL zu finden. Es empfiehlt sich, die Vordrucke bereits ausgefüllt zum Impfzentrum mitzubringen.
(24. August 2021)