Heute am späten Nachmittag erreichte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eine traurige Nachricht, denn heute ist der erste Bochumer am Corona-Virus verstorben. Ein 55-jähriger Urlaubsrückkehrer aus Österreich ist im Krankenhaus dem Virus erlegen. „Mich macht das sehr traurig und meine Anteilnahme gilt der Familie und den Freunden des Verstorbenen. Wir alle erleben im Moment, wie wirklich ernst diese Situation ist." Es mache deutlich, wie notwendig die im folgenden erläuterte Maßnahme ist.
In Bochum sind wegen der Corona-Pandemie ab Samstag, 21. März, Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt. Das gaben Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und der Leiter des Krisenstabs, Stadtdirektor Sebastian Kopietz, am Freitagabend bekannt. Diese Maßnahme sei nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verzögern. Leider hielten sich zu viele Menschen nicht an die eindringlichen Aufrufe, soziale Kontakte zu vermeiden und, wenn möglich, zu Hause zu bleiben. Darüber hinaus sind auch das Grillen und picknicken in Parkanlagen untersagt.
„Ich weiß, dass ganz, ganz viele sich seit Wochen daran halten, ihre sozialen Kontakte dramatisch herunterfahren, aufeinander achten, mitfühlend und solidarisch sind“, so Eiskirch: „Es gibt aber auch leider zu viele, die alle Appelle ignorieren, die Grillpartys, Trinkgelage in Parks feiern und die jetzige Situation als Ferien missdeuten. Allein in den letzten zwei Tagen haben über 900 Kontrollen stattfinden müssen und genau wegen der Egoisten, die sich nicht an die Regeln halten, müssen wir jetzt leider zu noch drastischeren Maßnahmen greifen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“
Sebastian Kopietz betonte: „Das oberste Ziel dieser Maßnahme ist es, die Infektionsketten zu durchbrechen und so die medizinischen Kapazitäten vor einer drohenden Überlastung zu schützen – und damit mehr Menschen die Chance zu geben, in schwierigen Situationen Zugriff auf intensivmedizinische Maßnahmen zu haben.“
Mit dem Ansammlungsverbot schafft die Stadt die Grundlage, um zum Beispiel Spontan-Partys und Grillfeiern sanktionieren und auflösen zu können. Selbstverständlich muss es von der Regel lebenspraktische Ausnahmen geben: So dürfen Familien und Personen, die zusammenleben, sich weiterhin gemeinsam im Freien aufhalten. Zusammenkünfte sind ansonsten nur noch beim Einkaufen, etwa in Warteschlangen oder aus zwingenden beruflichen Gründen erlaubt. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen.
Inzwischen sind 99 Personen in Bochum positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
(20. März 2020)