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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Corona-Update

Symbolbild: Eine Frau erhält eine Impfung

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Quarantäne und Isolation

Das Land NRW hat die aktuellen Regeln zur Quarantäne und Isolation jüngst neu in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung geregelt: 220119_coronatestquarantaenevo_ab_20.01.2022_lesefassung.pdf (mags.nrw). Demnach sind positiv getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder verpflichtet, sich nach eigenständig in Quarantäne zu begeben und die weiteren Hinweise der Verordnung zu beachten. Eine behördliche Quarantäneanordnung und Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt findet nur noch in Einzelfällen statt. Aufgrund der hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen bearbeitet das Gesundheitsamt der Stadt Bochum zurzeit vordringlich Ausbruchsgeschehen und Infektionsketten mit drohender Gefährdung vulnerabler Gruppen. Für Kontaktpersonen, die keine Haushaltsmitglieder sind, hat das Gesundheitsamt ein Online-Formular zur Selbstmeldung bereitgestellt. Für alle Personengruppen finden sich ausführliche Hinweise auf der Seite der Stadt Bochum: https://www.bochum.de/Corona/Quarantaene
Die Stadt Bochum appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger in Kontakt- und Erkrankungsfällen eigenverantwortlich die bestehenden Regeln zu befolgen, um eine Ausbreitung des Virus zu stoppen. 

Zugang zu Freizeitbereichen: Was bedeutet 2G+?

Besonders im Freizeitbereich gilt als Zugangsvoraussetzung die 2G+ Regel. Dies bedeutet, dass der Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativen Testnachweis erfolgen darf. Ausgenommen sind:

  • Geboosterte Personen (Drei Impfungen auch bei Johnson & Johnson)
  • Zweifach geimpfte Personen (Wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt)
  • Geimpfte genesene Personen (Nachgewiesene Covid-19 Infektion und mindestens eine Impfdosis – dabei spielt die Reihenfolge keine Rolle)
  • Genesene Personen (Wenn der positive PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt)

Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.  

Die 2G+ Regeln gelten an folgenden Orten im Freizeitbereich:

  • Bei der gemeinsamen Sportausübung in Innenräumen 
  • In Hallenschwimmbädern und Wellnesseinrichtungen (z.B. Saunen, Thermen, Sonnenstudios) 
  • Bei allen gastronomischen Angeboten (gilt nicht, wenn sich die Nutzung auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt) 
  • Gemeinsames Singen von Chormitgliedern sowie andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (z.B. das Spielen von Blasinstrumenten) 
  • Private Feiern mit Tanz in Innenräumen, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet 
  • Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen 
  • Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen 

Übersicht der "2Gplus-Regeln"

(20. Januar 2022)