Die Stadt Bochum als Schulträgerin unterstützt die Bochumer Schulen in den kommenden Wochen darin, die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Hygienestandards umzusetzen. Obwohl laut diesen Hygienemaßnahmen das regelmäßige gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife, die Einhaltung der empfohlenen Abstandsregelung sowie eine „Husten- und Niesetiquette“ die Mittel der ersten Wahl sind, erhalten alle Schulen Handdesinfektionsmittel. Die Verwendung soll nur unter Aufsicht von Lehrpersonal und im Bedarfsfall erfolgen. Diese Vorsicht ist nicht zuletzt aufgrund der enormen Brandlast und der leidvollen Erfahrung beim Brand des Bochumer Krankenhauses „Bergmannsheil“ Ende September 2016 geboten.
In den Bochumer Schulen wird jeweils eine zusätzliche Reinigungskraft täglich zu den Schulzeiten durchgehend anwesend sein, die für die Sanitäranlagen sowie für die Hand- und Kontaktflächen zuständig ist. Diese Lösung ist nicht zuletzt dadurch möglich, weil die Stadt Bochum eigene Reinigungskräfte beschäftigt. Neben der bestehenden Regelreinigung des Bodens in den Schulgebäuden wird so außerdem eine tägliche Reinigung aller Handkontaktflächen mit speziellen desinfizierenden Reinigungsmitteln gewährleistet.
Die Stadt Bochum stellt sicher, dass in allen Schulen ausreichende Mengen an Seife und Papierhandtüchern vorhanden sind. Zusätzlich erhält jede Schule heute, 22. April, zunächst eine Lieferung von zehn Litern Handdesinfektionsmittel, 100 Einwegmasken, 20 wiederverwendbare Stoffmasken, sowie am Freitag, 24. April, weitere fünf Liter Desinfektionsmittel. Die Masken dienen aber lediglich als Notfallkontingent für die Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Lage sind, sich mit eigenen Masken zu versorgen.
In der Zeit vom 23. April bis zum 23. Mai 2020 ist Ramadan – die Fastenzeit für Musliminnen und Muslime. Während der Corona-Pandemie gestaltet sich auch der Fastenmonat Ramadan anders als in den vorherigen Jahren unter ganz besonderen Rahmenbedingungen. Die Moscheen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Wie auch andere Gotteshäuser oder öffentliche Orte. Das gemeinsame Gebet kann somit nicht stattfinden. Festivitäten und Personenansammlungen im privaten und öffentlichen Raum im Sinne der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind untersagt. Daher weist die Stadt darauf hin, dass das traditionelle abendliche Fastenbrechen mit Verwandten, Freunden und Bedürftigen im eigenen Interesse vermieden werden soll. Lediglich alleine oder mit Personen, die in einem Haushalt leben, kann das Fastenbrechen stattfinden.
Die Stadt erweitert Test-Screenings auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auf ambulante Pflegedienste und Mitarbeitende des Rettungsdienstes in der Stadt Bochum. Damit soll das Risiko einer Übertragung durch Menschen, die in solchen Bereichen tätig sind, minimiert werden.
Bis jetzt wurden insgesamt 420 Bochumerinnen und Bochumer positiv getestet, davon sind bereits 309 genesen und 96 aktuell noch infiziert. Erkrankte werden derzeit 21 stationär behandelt, 12 von ihnen intensivmedizinisch. 15 Personen sind bisher an dem Corona-Virus verstorben.
(22. April 2020)