Viele Bochumerinnen und Bochumer haben sich bereits in den vergangenen Wochen für das Ehrenamt als Schöffin beziehungsweise Schöffe beim Rechtsamt der Stadt Bochum beworben. Während für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen, also für Verhandlungen gegen Erwachsene, bereits ausreichend Bewerbungen vorliegen, werden noch Bewerberinnen und Bewerber als Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Die Bewerbungsfrist wird daher nochmals verlängert.
Interessierte Bochumerinnen und Bochumer mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben, können sich bis zum 12. April online unter www.bochum.de/schöffenwahl als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Vorschlagslisten erstellt, über die der Jugendhilfeausschuss beziehungsweise der Rat der Stadt Bochum entscheidet. Nach öffentlicher Auflegung der Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss im September beziehungsweise Oktober 2023 die erforderliche Anzahl an Schöffinnen und Schöffen. Im Anschluss werden die Bewerberinnen und Bewerber darüber benachrichtigt, ob sie gewählt wurden.
Schöffinnen und Schöffen sind als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Teil der Rechtsprechung. Sie sind wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und – im Falle einer Verurteilung – die Entscheidung, ob zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist.
(5. April 2023)