
Die jährlichen Mittel aus dem Denkmalförderprogramm wurden auf das Doppelte aufgestockt und stehen zur Ausschüttung bereit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden im Denkmalbereich können bis zum 30. April Fördermittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Stadt Bochum für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen beantragen.
Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent für private Eigentümerinnen und Eigentümer und 30 Prozent für Kirchen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt, eine Beauftragung noch nicht stattgefunden hat und die Maßnahme bis spätestens 30. November abgeschlossen und abgerechnet wird.
Förderfähig sind Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz wie beispielsweise Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Restaurierungen der Holzfenster und Eingangsholztüren oder Fassadenarbeiten. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes wie der Austausch von Kunststofffenstern gegen Holzfenster oder die Wiederherstellung der Treppenanlage nach bauzeitlichem Vorbild sind förderfähig.
Die Stadt Bochum und das Land NRW unterstützen mit dem Denkmalförderprogramm substanzerhaltende Maßnahmen an Denkmälern. Der Erhalt der historischen Bausubstanz ist wesentlicher Bestandteil eines positiven Stadtbildes. Letztes Jahr konnten sechs Besitzerinnen und Besitzer Denkmalförderung für ihre Immobilien in Bochum erhalten.
Informationen zum Antrag sind auf bochum.de unter Dienstleistungen und Infos zu finden. Interessierte können Fragen ebenfalls per E-Mail an Denkmal@bochum.de stellen.
(4. März 2025)