2023 ist Schöffenwahl – auch in Bochum. Schöffinnen und Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und – im Falle einer Verurteilung – die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist.
Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden in Bochum insgesamt 756 Frauen und Männer gesucht, die als Schöffin oder Schöffe wirken möchten.
Gefragt sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Bochum wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, kann sich zur Wahl stellen lassen. Anwärterinnen und Anwärter sollten nicht nur über soziale Kompetenz verfügen, sondern ebenfalls über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Dabei kann die Lebenserfahrung sowohl aus beruflichem als auch aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Schöffinnen und Schöffen bekleiden ein verantwortungsvolles Amt, das in einem hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils aber auch geistige Flexibilität verlangt. Der Sitzungsdienst ist durchaus fordernd: auch die gesundheitliche Eignung ist daher wichtig. Zwar sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich, dennoch müssen die Anwärterinnen und Anwärter ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen im Verfahren Beweise würdigen, das heißt, ein bestimmtes Geschehen anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten zu können. Zusätzlich sollten sie sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Denn: Wer in das Amt berufen wird, beeinflusst durch sein Urteil das Leben anderer Menschen. Daher müssen Verantwortungsbewusstsein, Objektivität und Unvoreingenommenheit – auch in schwierigen Situationen – an oberster Stelle stehen. Auch Faktoren wie mangelnde Sympathie oder die öffentliche Meinung dürfen die Rechtsprechung nicht beeinflussen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Durch ihre Rolle bei Gerichtsverhandlungen verantworten Schöffinnen und Schöffen jedes Urteil mit, da es dafür einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern müssen sie ihren Urteilsvorschlag standhaft und sachlich vertreten. Zudem steht ihnen in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Unerlässlich ist daher die Kommunikations- und Dialogfähigkeit.
Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen, also für Verhandlungen gegen Erwachsene, bis zum 30. April 2023 und für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen bis zum 10. April 2023 beim Rechtsamt der Stadt Bochum. Das Bewerbungsformular und weitere Informationen gibt es online unter www.bochum.de/schöffenwahl. Rückfragen beantwortet das Rechtsamt telefonisch unter 02 34 / 910 – 64 43 oder per E-Mail unter schoeffenwahl@bochum.de.
(27. Januar 2023)