Ab Montag, 27. April gilt im ganzen Land NRW das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Regelung gilt für den öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen.
„Wir begrüßen, dass es eine landeseinheitliche Regelung gibt“, so Oberbürgermeister Thomas Eiskirch. Bochum und viele andere Städte hatten bereits in den letzten Tagen die Landesregierung dringend gebeten, eine landesweit einheitliche Regelung für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf den Weg zu bringen. Dies ist nun erfolgt. „Mir wäre es lieber gewesen, diese Regelung würde bereits zum Schulstart greifen. Es macht aber für zwei Tage keinen Sinn, einen Regelungs-Flickenteppich im Ruhrgebiet entstehen zu lassen. Insofern sollten bis dahin alle freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“
Dabei geht um den Schutz der Mitmenschen. Dieser kann gewahrt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. „Dort, wo das nicht möglich ist, sollte man unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz des Gegenübers tragen. Egal, ob das eine einfache Maske ist – ein Schal oder ein Tuch tun es im Zweifel aber auch“, so OB Eiskirch.
„Durch die seit Anfang der Woche erfolgten Lockerungen und die morgige schrittweise Öffnung der Schulen erhöhen sich zwangsläufig auch die Kontakte und das Risiko einer neuen Infektion steigt.“ Um dieser Welle möglichst effektiv entgegenzuwirken, sei schnelles und effektives Handeln gefragt. Ein Baustein sei dabei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das Ziel ist, in Bochum die Übertragung der Viren durch Husten, Niesen und Aussprache durch einfache Mund-Nase-Bedeckungen zu verringern. Die medizinischen Masken können so den Krankenhäusern und Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden, so Sebastian Kopietz, Leiter des Krisenstabs der Stadt Bochum.
(22. April 2020)