Die Initiative Radentscheid hat im Dezember 2021 mit der Übergabe von Unterschriften ein Bürgerbegehren bei der Stadt Bochum eingereicht, das ambitionierte Ziele zu Ausbau und Stärkung des Radverkehrs verfolgt. Insgesamt wurden hierzu rd. 17.000 Unterschriften gesammelt. Die Stadt Bochum hat -wie gesetzlich gefordert- in den zurückliegenden Wochen die Zulässigkeit des Begehrens geprüft. Hierzu ist u.a. sowohl das Erreichen der erforderlichen Anzahl der Unterschriften als auch die grundsätzliche, rechtliche Zulässigkeit der Fragestellung des Bürgerbegehrens zu prüfen.
Der Rat der Stadt Bochum wird sich mit dem Bürgerbegehren in einer Sitzung am 01. April 2022 befassen. Von den eingereichten Unterschriften konnten 14.286 und damit die weit überwiegende Anzahl als zulässig anerkannt werden. Damit wurde das erforderliche Quorum von 11.489 Unterschriften übertroffen.
An die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus klare rechtliche Anforderungen geknüpft, die zu prüfen sind. Hierzu hat die Stadt Bochum einen renommierten externen Gutachter beauftragt, der in seinem Gesamturteil die Unzulässigkeit des vorgelegten Bürgerbegehrens festgestellt hat. Dies begründet sich insbesondere durch die Verkopplung unterschiedlicher, nicht in unmittelbarem Zusammenhang untereinanderstehender Maßnahmen. Damit fehlt dem Begehrenstext der erforderliche einheitliche Fragegegenstand. Darüber hinaus weist das Begehren zudem weder in seiner Einleitungsfrage noch in den genannten sieben Einzelzielen die rechtlich geforderte eigene Sachentscheidung an Stelle des Rates auf, sondern enthält lediglich Vorgaben für künftige Entscheidungen der Stadtverwaltung bzw. des Rates. Weiterhin lassen die diversen unbestimmten Inhalte der sieben Ziele – so der Gutachter- eine eindeutige Meinungsbildung hinsichtlich der betroffenen Ziele des Bürgerbegehrens nicht zu. All dies führt dazu, dass das eingereichte Bürgerbegehren damit den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die Fragestellung und die Aussagen nicht gerecht wird. Dem Rat wird daher für seine Sitzung am 01. April 2022 eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vorgelegt.
Die hohe Anzahl an Unterstützer*innen zeigt ein großes Engagement für eine Stärkung des Radverkehrs in Bochum und die Stadtentwicklung insgesamt. Umso bedauerlicher ist es, dass dieses Engagement nun aufgrund formaler Mängel enttäuscht wird. Dies hätte vermieden werden können. Die Stadtverwaltung ist ihrer Beratungspflicht mehrfach nachgekommen, hat den Initiatoren u.a. im Juni 2021 schriftlich Beratungsangebote unterbreitet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Antrag der Initiatoren eine Zulässigkeitsprüfung vor der Sammlung der Unterschriften möglich ist, um mögliche spätere Enttäuschungen bei den Unterstützenden des Bürgerbegehrens zu vermeiden. Einen solchen Antrag auf Vorabprüfung sieht die Gemeindeordnung genau aus diesem Grund explizit vor. Die Initiatoren haben bedauerlicherweise auf diese Absicherungsmöglichkeiten verzichtet, obwohl ihnen bereits im Juni 2021 schriftlich mitgeteilt wurde, dass es durchaus Anlass für Zweifel an der Zulässigkeit gibt. Dadurch haben sie sich der Möglichkeit der Anpassung des Bürgerbegehrenstextes an die rechtlichen Vorgaben beraubt.
Oberbürgermeister Thomas Eiskirch erklärt dazu: „Wir bedauern sehr, dass die Initiative die Möglichkeiten einer Vorabprüfung der rechtlichen Zulässigkeit vor der Sammlung der Unterschriften nicht in Anspruch genommen hat und das Ergebnis damit nun zur Enttäuschung von 17.000 Unterzeichnenden führt. Dies wäre vermeidbar gewesen. Insgesamt haben sich nahezu 17.000 Bochumerinnen und Bochumer hinter die Ziele des Radentscheids gestellt. Dies ist natürlich unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit des Begehrens Auftrag und Ansporn, sich für den Ausbau des Radverkehrs in Bochum engagiert einzusetzen. Für die Stadt Bochum kann ich zusagen, dass wir die Anliegen der Initiative aktiv aufgreifen und sehr ernst nehmen werden.“
Die Stärkung des Radverkehrs genießt aber auch bereits heute in der Stadtpolitik einen großen Stellenwert. Zahlreiche Maßnahmen in der Innenstadt und den großen Verbindungs- bzw. Ein- und Ausfallstraßen sind bereits in Planung und Umsetzung. Derzeit arbeitet die Verwaltung an der Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes, das die Gremien des Rates voraussichtlich direkt nach der Sommerpause dieses Jahres erreichen wird. Damit wird auch der Öffentlichkeit noch deutlicher werden, welche Anstrengungen insgesamt in den nächsten Jahren unternommen werden, um den Radverkehr nachhaltig zu stärken.
(21. März 2022)