Auch nach Gesprächen zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Bochum als Schulträgerin lehnt das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin die Bildung von zusätzlichen Klassen an zwei weiterführenden Schulen ab. Konkret betroffen sind die Hans-Böckler-Realschule und das Graf-Engelbert-Gymnasium. Das bedeutet für viele Eltern und Kinder, dass sie weite Wege in Kauf nehmen und auch, dass sie sich im schlimmsten Fall für eine andere Schulform entscheiden müssen.
Zum Hintergrund: Nach der ersten Anmelde-Runde für weiterführende Schulen hatte sich für die städtischen Gymnasien und Realschulen ein erheblicher Anmeldeüberhang ergeben – eben mit der Folge, dass nach jetzigem Stand viele Kinder nicht ihre Wunschschule werden besuchen können. Die Anregung der Stadt und der Schulen, zusätzliche Klassen bilden zu dürfen, lehnt die Bezirksregierung Arnsberg des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin für die beiden genannten Schulen ab.
Als die Anmeldezahlen bekannt waren, hatten die Stadt und die Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht des Landes bei der Bezirksregierung Arnsberg beraten, wie und gegebenenfalls wo weitere Kapazitäten geschaffen werden können, um die Kinder möglichst an ihrer Wunschschule und der gewünschten Schulform unterzubringen. Die Stadt beantragte die Einrichtung von zusätzlichen Klassen für das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium, das Graf-Engelbert-Gymnasium, das Lessing-Gymnasium und das Theodor-Körner-Gymnasium.
Mit Bescheid vom 13. März genehmigte die Bezirksregierung Arnsberg dem Heinrich-von-Kleist-Gymnasium, dem Lessing-Gymnasium und dem Theodor-Körner-Gymnasium die Bildung je einer zusätzlichen Klasse. Die Bildung einer Mehrklasse für das Graf-Engelbert-Gymnasium wurde hingegen mit Verweis auf § 81 Abs. 4 SchulGesetz NRW abgelehnt.
Als Begründung gab die Bezirksregierung Arnsberg an, dass im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der zuvor genannten zusätzlichen Klassen sowie weiterer freier Kapazitäten ausreichend Plätze zur Verfügung stünden und weitere zusätzliche Klassen nicht genehmigungsfähig seien. Aber Konsequenz ist: Das bedeutet für die Kinder längere bis sehr lange Schulwege zu einem anderen Gymnasium.
Mit einer ähnlichen Begründung lehnte die Bezirksregierung Arnsberg die Bildung einer beantragten Mehrklasse an der Hans-Böckler-Realschule mit Bescheid vom 8. März ab. Die Bezirksregierung begründet dies damit, dass, obwohl die Kapazitäten an den Realschulen insgesamt nicht ausreichen, noch freie Kapazitäten an Sekundar- und Gesamtschulen in Bochum bestünden. An diesen Schulformen könne ebenfalls, wie an den Realschulen, der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden.
Das hätte aber zur Folge, dass Kinder statt zu einer Realschule auf eine Gesamt- oder Sekundarschule ausweichen müssten.
Sowohl aus Sicht der beiden Schulen als auch der Stadt Bochum als Schulträgerin ist aber die Einrichtung zusätzlicher Klassen an der Graf-Engelbert-Schule und der Hans-Böckler-Realschule räumlich sehr wohl darstellbar.
Daher hat Schuldezernent Dietmar Dieckmann am Montag, 18. März, ein Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg geführt, in dem er die negativen Folgen für die Bochumer Schullandschaft dargestellt hat. Ebenso hat er thematisiert, dass diese Entscheidung eine große Menge Bochumer Eltern betrifft, deren Kinder nicht auf die Wunschschule gehen können. Die Bezirksregierung Arnsberg zeigte Verständnis für die Situation, sah sich aber mit Verweis auf die Rechtslage außerstande, Abhilfe zu schaffen. Die von der Bezirksregierung in dem Gespräch für eine Klassenmehrbildung am Graf-Engelbert-Gymnasium geforderte Anzahl über die schon bekannten unversorgten Schülerinnen und Schüler hinaus ließ sich nach eingehender Prüfung seitens der Stadt nicht darstellen.
Die Stadt bedauert, dass es bislang nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist und Familien sich weiter um einen Schulplatz in der Wunsch-Schulform bemühen müssen. Sollten nach der gestern beendeten zweiten Anmeldung noch immer Kinder unversorgt sein, wird für diese eine weitere Verteilungsrunde stattfinden.
(20. März 2024)