BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Aktuelle Pressemeldungen

Grundsteuer: Rat beschließt differenzierte Hebesätze

Aktuelle Pressemeldungen

Symbolbild Grundsteuer (Quelle: Stadt Bochum)

Die Grundsteuerreform von Bund und Land greift erstmalig 2025. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 19. Dezember die aufkommensneutrale Umsetzung dieser Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 mit differenzierten Hebesätzen beschlossen. Das Land hat diese Differenzierungsmöglichkeit für NRW-Kommunen per Gesetz eingeführt. Im Ergebnis werden die Grundsteuereinnahmen der Stadt Bochum in Summe im Vergleich zur alten Gesetzeslage gleichbleiben.

Wie vom Rat beschlossen, wird die Stadt Bochum für die Grundsteuer B erstmals differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke und Wohngrundstücke anwenden. Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke beträgt ab Januar 1.190 v. H. und für Wohngrundstücke 715 v. H. Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betriff, wird 374 v. H. betragen.

Obwohl die Gesamteinnahme der Stadt gleichbleibt, können die neu beschlossenen Hebesätze dazu führen, dass die Grundsteuer B, die für baulich genutzte Grundstücke an die Stadt zu entrichten ist, für einzelne Bürgerinnen und Bürger geringer oder auch höher ausfällt. 

Die Stadt Bochum versendet die Grundsteuerbescheide am 30. Januar 2025.

(20. Dezember 2024)