In der Nacht zu Sonntag, 18. August, hat das Ordnungsamt gemeinsam mit der Bauordnung, der Steuerfahndung und der Polizei eine Dursuchung in einer Spielhalle in der Nähe des Rotlichtbereiches durchgeführt. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass die Spielhalle auch in der gesetzlichen Sperrzeit für Spielhallen von 1 bis 6 Uhr morgens – am Sonntag Morgen sogar bis 13 Uhr – betrieben wurde.
Die Einsatzkräfte sicherten Daten und befragten Zeugen. Nun werden diese Informationen ausgewertet. Dem Betreiber können Bußgelder drohen. Die Stadt bedankt sich bei den Mitwirkenden, insbesondere beim Einsatztrupp der Polizei, für die sehr gute Zusammenarbeit.
(20. August 2024)