BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Aktuelle Pressemeldungen

Neues Wohngeld: große Probleme für die Kommunen – Bochum bereitet sich vor

Aktuelle Pressemeldungen

Ab dem 1. Januar tritt das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen deutlich stärker zu unterstützen. Verbunden werden sollte dies auch mit einem vereinfachten Verfahren der Beantragung. Grundsätzlich unterstützen der Städtetag und auch die Stadt Bochum die Idee. Mit den Vereinfachungen, die das Gesetz des Landes NRW verspricht, gibt es jedoch zahlreiche offene Fragen zur Ausführung: Beispielweise fehlen noch immer Informationen darüber, wie die Anträge bearbeitet werden sollen.

„Wir bereiten uns so gut es geht vor“, sagte Sozialdezernentin Britta Anger am Dienstag, 13. Dezember, im Bochumer Rathaus. „Aber es erfordert einen immens hohen Aufwand.“ 22 neue Stellen werden geschaffen, um die erwartete Antragsflut zu bewältigen. 9,1 Millionen Euro zahlte die Stadt in diesem Jahr an 5500 Haushalte. Seit September stieg die Zahl der Anträge bereits auf 6700. 

Der Städtetag stellte bereits fest: Die Auszahlung des Wohngeldes wird die Städte vor ganz erhebliche administrative Herausforderungen stellen. Die Erwartung der Menschen, das Wohngeld schnell ausgezahlt zu bekommen, kann in vielen Fällen nicht erfüllt werden. Die Herausforderungen gelten auch für Bochum.

Georg Sondermann, Geschäftsführer Jobcenter Bochum, ergänzt: „Unsere Aufgabe als Jobcenter ist es, den Lebensunterhalt hilfedürftiger Menschen sicherzustellen. Jeder Antrag, der bei uns eingeht, wird bearbeitet. Liegt ein Anspruch vor, dann zahlen wir die Leistung erstmal aus. In den Fällen, wo ein vorrangiger Wohngeldanspruch besteht, klären wir das gemeinsam mit der Stadt im Nachgang. Wichtig in der aktuellen Situation ist, dass die Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.“
Dazu zählt natürlich auch eine umfassende Beratung. „Wir freuen uns, dass wir Hilfe und Unterstützung bekommen“, so Britta Anger. So werden der Mieterverein Bochum, das AKAFÖ, Vonovia, die VBW Bauen und Wohnen, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder auch die Seniorenbüros Beratungen durchführen. 

Leider verzögert sich die IT-gesteuerte Bearbeitung des neuen Wohngeldes: „Bis zum 1. April 2023 wird die Programmierung des Wohngeldprogramms zur Berechnung und Zahlbarmachung seitens IT.NRW voraussichtlich abgeschlossen sein“, so das Land NRW.
Anträge auf das neue Wohngeld Plus können ab 1.  Januar 2023 bei der Wohngeldstelle gestellt werden. Für laufende Wohngeldfälle, die in 2022 beginnen und nach 2023 hineinreichen, sieht das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Übergangsregelung vor.

Um zu erfahren, ob und wieviel Wohngeld jemand bekommt, lohnt ein Blick in den angepassten Wohngeldrechner. Dieser soll ab Mitte Dezember verfügbar sein.

Was ist das Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Einkommensschwächere Haushalte erhalten Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“). Bund und Länder tragen den Zuschuss jeweils zur Hälfte.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Rund 600.000 Haushalte in Deutschland bekamen zum Ende des Jahres 2021 Wohngeld, im Schnitt 192 Euro im Monat. Zu wenig, fand die Bundesregierung und legte eine umfassende Wohngeldreform vor, die ab Januar 2023 in Kraft tritt. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 sollen die bisherigen Wohngeldhaushalte durchschnittlich 190 Euro mehr Wohngeld bekommen, etwa 370 Euro.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, aber auch als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen.  Auch wer im Altenheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen. Etwa die Hälfte der Menschen, die Wohngeld empfangen, sind Rentnerinnen und Rentner. Aber: Bei jemandem, der oder die bereits Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2 oder zukünftig Bürgergeld) bekommt, wird die Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht dann nicht zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe bei Erwerbsminderung oder BAföG bekommen.

Höhe des Wohngelds

Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe der Miete.

Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Dienstleistungen-und-Infos/Wohngeld

Informationen in leichter Sprache finden Interessierte unter:
Wohngeld: Info-Heft in Leichter Sprache (bochum.de) 

(14. Dezember 2022)