Osterfeuer haben eine lange Tradition. Sie werden schon seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Als Traditionsfeuer ist das Osterfeuer grundsätzlich erlaubt und wird zur Brauchtumspflege von Vereinen, Kindergärten und kirchlichen Organisationen abgebrannt. Es darf am Gründonnerstag, am Samstag vor Ostern, am Ostersonntag oder am Ostermontag entzündet werden. Eine besondere Erlaubnis zum Abbrennen der Osterfeuer durch die Stadtverwaltung Bochum ist dann nicht erforderlich. Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche muss jedoch vorliegen.
Allerdings dürfen andere Personen durch das Abbrennen des Osterfeuers nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Deshalb dürfen Osterfeuer bei feuchter Witterung oder starkem Wind nicht abgebrannt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Rauch in benachbarte Wohn- und Schlafräume eindringt.
Tipps zum richtigen Verhalten:
- Es sollten nur trockene und unbehandelte Hölzer verwendet werden, wie Buchen- oder Birkenscheite, da sich ansonsten starker Rauch entwickelt.
- Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa ein mal ein Meter sein und das Brennmaterial sollte nicht höher als einen Meter aufgeschichtet sein. Auf diese Weise kann man davon ausgehen, dass sich andere durch das Feuer nicht belästigt fühlen.
- Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen.
- Die Feuerstelle sollte immer beobachtet werden.
- Ausreichend Löschmaterial wie zum Beispiel ein Feuerlöscher ist unbedingt bereitzuhalten.
- Die allgemeine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist zu beachten.
- Der Holzhaufen des Osterfeuers scheint vielen Tieren ein schützender Ort zu sein. Wenn das Holz am Tag des Osterfeuers noch einmal umgeschichtet wird, werden die Tiere gewarnt und können den Holzhaufen rechtzeitig verlassen.
Es ist verboten, beim Osterfeuer Abfälle zu verbrennen. Wer beim Osterfeuer pflanzliche und andere Abfälle verbrennt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Weitere Fragen zu Osterfeuern beantwortet die Stadtverwaltung unter 0234 910 – 14 06.
(12. März 2024)